Holding-GmbH clever nutzen (Teil 2): So funktioniert die Ausschüttung an Gesellschafter
Wie fließt das Geld aus der Holding-GmbH an Sie als Gesellschafter? Und warum lohnt sich das Holding-Modell trotzdem, obwohl am Ende eine Besteuerung erfolgt? Teil 2 der Serie zeigt, wie die Ausschüttung funktioniert – und warum Zeit und Struktur entscheidend sind.
Zuletzt aktualisiert am: 14. November 2025

Gewinnausschüttung: Vom operativen Gewinn zur Privatperson
Wenn Gewinne aus der operativen Tochter-GmbH an die Mutter-Holding-GmbH fließen, geschieht dies im Rahmen einer ordentlichen Gewinnausschüttung. Diese ist weitgehend steuerfrei – rund 95 % der Gewinne bleiben auf Ebene der Holding von der Körperschaftsteuer verschont. Der Gewinn wird damit innerhalb des Konzerns effektiv „geparkt“.
Doch wie gelangt dieser Gewinn nun zu Ihnen als Gesellschafter der Mutter-GmbH?
Die Antwort: durch eine weitere Ausschüttung – von der Holding-GmbH an Sie.
Dabei gilt Folgendes:
- Besteuerung: Diese Ausschüttung unterliegt der Abgeltungsteuer mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Steuerabzug: Die Holding-GmbH ist zum Steuerabzug verpflichtet – sie führt die Kapitalertragsteuer für den Gesellschafter ans Finanzamt ab.
- Zeitpunkt: Steuerpflicht entsteht beim Zufluss des Gewinnanteils an Sie als natürliche Person.
Das bedeutet: Während innerhalb des Holdingverbunds (Tochter an Mutter) nahezu steuerfrei ausgeschüttet werden kann, ist die Auszahlung an Sie als Privatperson steuerpflichtig.
Worin liegt dann der Vorteil des Holding-Modells?
Auf den ersten Blick wirkt es wenig attraktiv, wenn am Ende der Ausschüttung doch Steuern fällig werden. Doch der entscheidende Vorteil liegt im Zwischenzeitraum:
- Vermögensaufbau: In der Holding-GmbH können die Gewinne reinvestiert oder angelegt werden (z. B. Immobilien, Beteiligungen, Aktien).
- Steuerstundung: Solange keine Ausschüttung an Sie erfolgt, bleibt der Gewinn „drinnen“ – und arbeitet weiter.
- Reinvestitionspotenzial: Ein größerer Kapitalstock erlaubt es, neue Projekte zu finanzieren oder zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen.
Im Vergleich zur direkten Ausschüttung an Sie als Gesellschafter (wo bis zu 45 % Steuer anfallen können), steht Ihnen bei Nutzung der Holdingstruktur ein wesentlich höherer Betrag zur Reinvestition zur Verfügung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Gesellschafter lässt Gewinne seiner Tochter-GmbH in die Holding ausschütten. Dort investiert er in Mietimmobilien, Anleihen und Fonds. Statt einer direkten, sofort steuerpflichtigen Ausschüttung ins Privatvermögen, arbeitet das Kapital weiter – steuerlich effizient.
Im Ruhestand zahlt sich die Holding ein Gehalt an ihn aus – aus den laufenden Erträgen der Vermögensanlagen. Die Holding dient damit nicht nur der Steueroptimierung, sondern auch der strategischen Altersvorsorge.
Darauf sollten Sie achten
Bevor Sie über Ausschüttungen oder Reinvestitionen entscheiden, sollten folgende Fragen geklärt sein:
- Lohnen sich Aufwand und Mehrkosten der Holding-Struktur langfristig?
- Welche Mittel benötigen Sie für Ihre privaten Lebenshaltungskosten während der aktiven Phase?
- Wie ist die geplante Nachfolge oder Vermögensübertragung im Erbfall geregelt?
- Welche Vermögensarten gehören wirklich in eine Kapitalgesellschaft – und welche nicht (z. B. steuerfreier Immobilienverkauf im Privatvermögen)?
Fazit: Flexibilität & Steuerstundung gezielt nutzen
Das Holding-Modell bietet Gesellschaftern strategischen Spielraum: Gewinne können effizient im Unternehmensverbund gehalten, weiterentwickelt und später steuerlich planbar ausgekehrt werden. Voraussetzung ist eine vorausschauende Gestaltung – vor allem im Hinblick auf Vermögensplanung, Liquiditätsbedarf und steuerliche Auswirkungen im Privatbereich.