15.01.2024

Vierte Änderung des Chemikaliengesetzes bringt nationales Vergiftungsregister

Lange wurde es erwartet und schließlich Ende 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ vom 16.11.2023 bringt vor allem ein neues zentrales Vergiftungsregister und Änderungen der Guten Laborpraxis (GLP).  

Chemikaliengesetzes

Anstoß für die Änderung des Chemikaliengesetzes waren die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie einige EU-Verordnungen wie z.B. die EU-Biozidverordnung, die eine systematische zentrale Erfassung von Vergiftungsfällen in Deutschland vorschreiben. Im Zuge der Änderungen wurden auch Teile der Guten Laborpraxis dem aktuellen Stand und den Anforderungen der EU und der OECD angepasst sowie einige Klarstellungen hinsichtlich der Vollzugspraxis aufgenommen.

Einführung eines Vergiftungsregisters

Zentraler Baustein des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ ist die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll zu diesem Zweck die Daten der deutschen Giftinformationszentren (insbesondere Anfragen zu Vergiftungen) mit eigenen Fallberichten zu Vergiftungen, die schon seit 1990 auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes gesammelt werden, zusammenführen und auswerten. Ab dem 01.01.2026 soll das zentrale Vergiftungsregister genaue Informationen zu Vergiftungen liefern können mit dem Ziel,

  • Risikofaktoren für die Gesundheit so früh wie möglich zu erkennen,
  • Risikomanagementmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Erfordernis zu prüfen,
  • die Informationszentren für Vergiftungen wirksam zu unterstützen und
  • Überwachungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen.

Erfasst werden sollen z.B. chemische Stoffe und Gemische, die der EU-Chemikalienverordnung REACH unterliegen, sowie Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel, kosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmittel.

Anpassung und Aktualisierung der Guten Laborpraxis (GLP)

GLP ist die Abkürzung für „Gute Laborpraxis“. Es handelt sich dabei um ein Qualitätssicherungssystem, nach dem gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen durchgeführt und überwacht werden. Ebenso wird in GLP dargestellt, wie die Aufzeichnung, Archivierung und die Berichterstattung der Sicherheitsüberprüfungen vollzogen werden sollen. Wenn Labore oder Einrichtungen unter GLP-Bedingungen Sicherheitsprüfungen durchführen möchten, benötigen sie dafür eine GLP-Bescheinigung, die beantragt werden muss. Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ hat nun den Bereich GLP den aktuellen Vorgaben der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und der OECD angepasst. Dabei wird auch klargestellt, dass das BfR beim Vollzug der GLP-Vorschriften die zentrale Rolle wahrnimmt und Informationen der EU und der OECD entgegennimmt und an die Länder weiterleitet.

Weitere Änderungen

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einrichtung eines Beirats, der dem BfR fachlich beistehen soll. Er soll aus höchstens 15 Personen (darunter aus jedem Informationszentrum für Vergiftungen mindestens eine Person) bestehen, die ehrenamtlich arbeiten. Weiter wurde abgegrenzt, welche Informationen vom BfR und welche von den Informationszentren für Vergiftungen gesammelt, analysiert und zusammengeführt werden sollen. Angepasst wurden ebenfalls die Bußgeld- und Strafbestimmungen.

Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ wurde am 23.11.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/313/VO.html

Autor*in: Martin Buttenmüller