13.01.2021

EU: Nachhaltigere Regelungen für Batterien in der Diskussion

Die Europä­ische Kommission hat am 10. Dezember 2020 eine Moderni­sierung der EU-Rechts­vorschriften für Batterien vorgeschlagen. Vorgesehen sind unter anderem neue ökologische Mindeststandards für Batterien. Lesen Sie, was sich auf Wunsch der Kommission hin alles ändern soll.

Recycling bei Batterien soll an Bedeutung zunehmen

Die EU-Kommission schlägt neue verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d.h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie möchte für Batterien

  • Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe verantwortungsvoll beschaffen,
  • einen Mindestgehalt an recyceltem Material festlegen,
  • Informa­tionen über die Nachhal­tigkeit und Daten über den Alterungs­zustand und die voraus­sichtliche Lebens­dauer von Batterien speichern,
  • den elektronischen Informationsaustausch ermöglichen,
  • den CO2-Fußabdruck verkleinern,
  • Leistung, Haltbarkeit sowie Sammel- und Recyclingvorgaben erhöhen.

Batterien sollen sich so in Zukunft weniger schädlich auf die Umwelt auswirken. Konkret möchte die Kommission folgendes ändern:

Batterien sollen sich so in Zukunft weniger schädlich auf die Umwelt auswirken. Konkret möchte die Kommission Folgendes ändern:

Erklärung zum CO2-Fußabdruck

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.

Höhere Recyclingvorgaben

Es soll neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien sowie für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende der Lebensdauer geben. Dadurch würde sichergestellt, dass Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien nach ihrer Nutzungsdauer der Wirtschaft nicht verloren gehen.

Die derzeitige Sammelquote soll von 45 % auf 65 % im Jahr 2025 und 70 % im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und es muss ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Batterien aus Elektrofahrzeugen

Die vorgeschlagenen Verordnunglegt einen Rahmen fest, der die Umnutzung von Batterien aus Elektrofahrzeugen erleichtert. So können sie beispielsweise als stationäre Energiespeichersysteme weiter zum Einsatz kommen oder sich als Energieressourcen in Stromnetze integrieren.

Rolle von IT-Technologien

Der Einsatz neuer IT-Technologien, insbesondere des Batteriepasses und des vernetzten Datenraums, wird für einen sicheren Datenaustausch, die größere Transparenz des Batteriemarkts und die Rückverfolgbarkeit großer Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus wesentlich sein.

Hintergrund

Mit diesem Vorschlag für eine Reform der EU-Batterieverordnung setzt die Kommission ihre erste Initiative im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft um. Nachhaltigere Batterien seien von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und würden zum darin festgelegten Null-Schadstoff-Ziel beitragen. Tatsächlich wächst die Nachfrage nach Batterien rasch und dürfte bis 2030 um das 14-Fache steigen. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem die Elektromobilität. Eine zunehmende Nachfrage nach Batterien wird die entsprechende Nachfrage nach Rohstoffen steigern.

 

 

Quelle: Europäische Kommission

Autor*in: WEKA Redaktion