30.01.2021

Brandschutzordnung Teil A, B und C mühelos selbst erstellen

Das Erstellen einer Brandschutzordnung ist eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe. Sicher gibt es sehr viele Firmen, die das für Sie professionell und gut erledigen. Diese Qualität externer Dienstleister hat jedoch ihren Preis. Eine Alternative wäre, dass Sie Ihre Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C selbst erstellen. Das ist unter Umständen gar nicht so aufwendig, wie Sie vielleicht denken.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

In der Brandschutzordnung finden Mitarbeiter Informationen und Anweisungen darüber, wie sie einen Brand verhindern und wie sie sich korrekt verhalten, wenn es denn doch mal brennt. Weil kein Unternehmen dem anderen gleicht, müssen Sie jede Brandschutzordnung individuell auf die Bedingungen vor Ort zuschneiden. Vorlagen aus dem Internet helfen nur bedingt dabei, eine Brandschutzordnung zu erstellen.

Was aber natürlich hilft: die Vorgaben der DIN 14096 „Brandschutzordnung“, die bei der Erstellung der Brandschutzordnung zu beachten sind. Diese geben Ihnen ein Grundgerüst an die Hand. Auch dieser Beitrag orientiert sich daran.

Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C

Gemäß DIN 14096 bestehen Brandschutzordnungen aus bis zu drei Teilen. Jeder dieser drei Teile richtet sich an einen anderen Personenkreis:

  • Die Brandschutzordnung Teil A hängt für jeden frei einsehbar im Gebäude aus. Teil A fasst übersichtlich und kurz die wichtigsten Informationen über das Verhalten im Brandfall zusammen.
  • Die Zielgruppe der Brandschutzordnung Teil B sind all jene, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten – in der Regel sind das die Mitarbeiter eines Unternehmens. Teil B ist umfangreicher als Teil A und umfasst auf den Betrieb zugeschnittene Regeln und Verhaltensweisen.
  • Brandschutzordnung Teil C richtet sich Personen, die besondere Brandschutzaufgaben übernommen haben (z.B. Brandschutzbeauftragte). Er enthält detaillierte Informationen zum Brandschutz und zur Brandverhütung.

Tipp

Wenn Ihre Brandschutzbehörde zustimmt, kann Ihr Betrieb auch auf die Teile B und C der Brandschutzordnung verzichten. Dies geschieht jedoch in der Regel nur, wenn

  • praktisch keine brandschutztechnischen Gefahren vorliegen.
  • die Fluchtwege eindeutig sind.
  • beide Fluchtwege baulich gegeben sind.
  • das Gebäude ebenerdig und nicht unterkellert ist.
  • gegen das korrekte Verhalten praktisch nicht fahrlässig verstoßen werden kann.

Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall müssen übrigens Teil der jährlichen Unterweisungen gemäß Arbeitsstättenverordnung § 6, Absätzen 3 und 4 sein.

Wann müssen Sie eine Brandschutzordnung erstellen?

Bundesweit einheitliche Vorgaben nach dem Schema „wenn x, dann zwingend Brandschutzordnung“ sucht man vergeblich. Vier Rechtsbereiche bzw. Seiten gibt es, die von Ihrem Betrieb unter Umständen verlangen könnten, dass er sich um eine Brandschutzordnung kümmert.

  1. Bauordnungsrecht (z.B. bei Industriebauten)
  2. Arbeitsschutz (z. B. aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz)
  3. Feuerversicherung (z. B. VdS)
  4. Sonderfälle (z.B. Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung)

Brandschutzordnungen haben jüngst an Bedeutung gewonnen. Die ASR A2.2 Ausgabe 05/2018 spricht in Kapitel 7 „Organisation des betrieblichen Brandschutzes“ davon, dass Arbeitgeber Maßnahmen gegen Brände und das Verhalten im Brandfall dokumentieren und aushängen müssen, wenn

  • eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt (lesen Sie hier, was „erhöhte Brandgefährdung“ bedeutet),
  • der Aushang eines Flucht- und Rettungsplans nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ erforderlich ist oder
  • sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.

Eine Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen? Die Brandschutzordnung Teil A.

Abgesehen von der rechtlichen Lage ist eine Brandschutzordnung aber auch immer per se sinnvoll. Denn sie kann im Ernstfall Leben retten und Sachwerte schützen.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Brandschutzordnung erstellen?

Wenn Sie eine Brandschutzordnung erstellen, müssen Sie prüfen, welche Anforderungen für Ihren Betrieb jeweils gelten. Das kann Ihnen leider niemand abnehmen. Unterschiede in den Brandrisiken, der Organisation oder der Beschaffenheit des Gebäudes müssen sich in Ihren Brandschutzordnungen wiederfinden. Sie sollten Ihre Brandschutzordnung auch immer mit den zuständigen Stellen – Bauamt, Feuerwehr, Versicherer – abstimmen.

Brandschutzordnung Teil A erstellen

Die Brandschutzordnung Teil A (Aushang) muss mindestens das Format DIN A4 haben und mit einem 10 mm breiten umlaufenden roten Rand versehen sein. Die Zeichen sind gemäß der DIN EN ISO 7010 zu gestalten.

Brandschutzordnung - Teil A
Brandschutzordnung – Teil A

Der Inhalt der Brandschutzordnung ist festgelegt. Folgende Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen müssen in der vorgegebenen Reihenfolge verwendet werden. Nicht zutreffende Texte müssen entfallen, zusätzliche Schlagworte, Texte, grafische Symbole oder Sicherheitszeichen sind unzulässig.

  • Brände verhüten
    • Verhalten im Brandfall
      – Ruhe bewahren
      – Brand melden (Notruf 112)
      – In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
      – Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)

Der Aushang muss deutlich sichtbar angebracht sein. Ist der Aushang nicht mehr ohne Einschränkungen lesbar oder hat sich der Inhalt geändert, müssen Sie den Aushang ersetzen.

Ist eine Brandschutzordnung in anderen Sprachen erforderlich, müssen Sie einen Aushang in der jeweiligen Sprache erstellen.

Brandschutzordnung Teil B erstellen

Teil B Ihrer Brandschutzordnung müssen Sie wie folgt aufbauen:

  • Einleitung
  • Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A (Aushang))
  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brand melden
  • Alarmsignale und Anweisungen beachten
  • in Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln
  • Anhang

Nicht zutreffende Gliederungspunkte können Sie einfach streichen. Zusätzliche dürfen sie jedoch nicht aufnehmen. Teil A der Brandschutzordnung muss außerdem in Teil B enthalten sein, z.B. als Deckblatt.

Ist Ihr Betrieb recht groß, sollten Sie überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, für einzelne Bereiche unterschiedliche Brandschutzordnungen Teil B zu erstellen. Unter Umständen können auch fremdsprachige Übersetzungen erforderlich sein.

Und noch ein ganz praktischer Hinweis zum Drucken und Aufbewahren der Brandschutzordnung: Für Teil B sind die Formate DIN A4 bis A6 zulässig.

Brandschutzordnung Teil C erstellen

Auch für Teil C schreibt die DIN 14096:2014-05 die Überschriften in nachfolgender Reihenfolge fest:

  • Einleitung
  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierungsablauf
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge
  • Anhang

Wie und wo wird Ihre Brandschutzordnung angebracht?

Die Brandschutzordnung Teil A sollten Sie überall dort aushängen, wo sich Mitarbeiter und Besucher im Allgemeinen aufhalten bzw. häufig vorbeigehen. Besonders geeignete Stellen sind z.B. Hauseingänge, Hallen, Aufzüge, Treppenräume, Flure, Telefonzellen, Sitzungsräume etc.

Anders als Teil A sollten Mitarbeiter Teil B in Ruhe und am besten am eigenen Arbeitsplatz lesen. In welcher Form Teil B der Brandschutzordnung an die Mitarbeiter herangetragen wird, ist nicht vorgeschrieben. Denkbar wären beispielsweise Merkblätter, Broschüren oder kleine Ordner, in die ggf. Aktualisierungen eingeheftet werden können. Der Empfang der Brandschutzordnung sollte dokumentiert werden.

Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen, die ganz unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sollten diese als individuell auf sie abgestimmte, persönliche Unterlage erhalten.

Sind Prüfungen notwendig?

Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Ändern sich z.B. Ansprechpartner oder die telefonische Erreichbarkeit, ändert sich selbstverständlich auch die Brandschutzordnung. Mindestens alle zwei Jahre hat eine fachkundige Person sie außerdem zu überprüfen.

Brandschutzordnungs-Editor: Brandschutzordnungen schnell und einfach selbst erstellen

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Autor*in: WEKA Redaktion