23.12.2015

Risikomanagement in der Zahnarztpraxis: Das fordert die QM-Richtlinie des G-BA

Das Risiko- und Fehlermanagement in der Zahnarztpraxis gehört zu den wichtigsten Elementen eines praxiseigenen Qualitätsmanagements, zu dessen Umsetzung der Vertragszahnarzt gemäß der geänderten Qualitätsmanagement-Richtlinie vom 23.01.2014 verpflichtet ist. Mit der Änderung der Richtlinie reagierte der G-BA auf das Patientenrechtegesetz, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist.

Risikomanagement in der Zahnarztpraxis: Die G-BA-Richtlinie sicher umsetzen

Das Patientenrechtegesetz als Anlass für die Aktualisierung der G-BA-Richtlinie

Der Anlass für die Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie am 23.01.2014 ergab sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (kurz: Patientenrechtegesetz), das am 26.02.2013 in Kraft getreten ist. Der G-BA hat damit den Auftrag erhalten, „binnen Jahresfrist, in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit aufzunehmen und insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme festzulegen“.

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Inhalte der aktualisierten QM-Richtlinie des G-BA

In folgenden wesentlichen Punkten wurde die Qualitätsmanagement-Richtlinie ergänzt:

  • Die Vorteile des Qualitätsmanagements als wichtigem Element zur Förderung der Patientensicherheit werden besonders betont.
  • Der Bezug auf den allgemein anerkannten Qualitätskreislauf/PDCA-Zyklus, der die Grundlage für die Vorgaben zum Qualitätsmanagement und wesentliches Element dieser Richtlinie ist, wird hervorgehoben. Es wird darauf verwiesen, dass der PDCA-Zyklus in seiner Gesamtheit auf die im Rahmen des Qualitätsmanagements eingesetzten Instrumente verpflichtend anzuwenden ist.
  • Das Hygienemanagement in der vertragszahnärztlichen Praxis wurde in die Richtlinie mit aufgenommen, um deutlich zu machen, dass es sich dabei um ein wichtiges Instrument des einrichtungsinternen QM-Systems handelt.
  • Das Risiko- und Fehlermanagement wird als wichtiges Element des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements benannt, zu dessen Durchführung der Vertragszahnarzt verpflichtet ist. Die Mindeststandards für das vertragszahnärztliche Risikomanagement und die Fehlermeldesysteme wurden in der Richtlinie geregelt.
  • Der Hinweis auf die Übergangszeit wird gestrichen, da ein Qualitätsmanagement bereits seit dem Jahr 2011 in der Vertragszahnarztpraxis eingesetzt werden muss.

Mindeststandard für Risikomanagement in der Zahnarztpraxis

Die Mindeststandards zum Aufbau von Risikomanagementsystemen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat, enthalten konkret folgende Forderungen:

  • Früherkennung potenzieller Risiken
  • Risikoanalyse
  • Risikobewertung
  • Risikobewältigung
  • Risikoüberwachung
  • Schulung der Beteiligten

Explizit wird gefordert, alle Beteiligten – auch die Patienten – einzubeziehen, Verantwortlichkeiten festzulegen und intern über die Wirksamkeit und die Ergebnisse des Risikomanagements zu kommunizieren.

Mindestandard für Fehlermeldesysteme in der Zahnarztpraxis

Als weitere gesetzliche Forderung muss eine Zahnarztpraxis über ein internes Fehlermeldesystem verfügen. Dieses muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • einfaches, klar strukturiertes System
  • anonyme, sanktionsfreie und freiwillige Berichtsmöglichkeit für alle Praxismitarbeiter
  • Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
  • Auswertung des Ereignisses durch den Verantwortlichen und Einleitung von Verbesserungen
  • vertraulicher Umgang mit dem Ergebnis
  • zeitnahes Feedback, falls gewünscht
  • Möglichkeit des externen Austauschs
  • Berücksichtigung des Ergebnisses im Rahmen des Risikomanagements
  • Dokumentation

Diese Forderung eines Fehlermeldesystems stellt die Basis für ein funktionierendes Risikomanagement dar, denn ohne eine angstfreie, offene und systematische Diskussion über Fehler, d.h. Risiken, die eingetreten sind, kann Risikomanagement nicht mit Erfolg umgesetzt werden.

Vorbeugen anstatt Schadensbegrenzung

Das Risiko- und Fehlermanagement stellt eine zentrale Aufgabe dar und soll sich auf die wesentlichen Risiken in der Zahnarztpraxis konzentrieren. Oberstes Ziel ist dabei, für mehr Sicherheit der Patienten zu sorgen. Dafür wurden in der Richtlinie die Mindeststandards für das vertragszahnärztliche Risikomanagement und die Fehlermeldesysteme geregelt.

Aus diesem Grund ist es notwendig, zum einen die Organisationsstrukturen und Praxisprozesse kritisch zu durchleuchten, zum anderen unerwünschte Ereignisse und Beinaheschäden systematisch zu erfassen, auszuwerten und dann Verbesserungen in den Organisations- und Behandlungsabläufen in die Wege zu leiten.

Risikomanagement ist aber nicht nur ein wichtiges Thema für jeden Zahnarzt und sein Praxisteam, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Mehr denn je ist ein Zahnarzt gefordert, unternehmerisch zu denken und proaktiv zu handeln. Sobald Risiken eintreten, die im Vorfeld nicht erkannt oder beharrlich ignoriert wurden, bleibt als einzige Maßnahme die Schadensbegrenzung. So eine Schadensbegrenzung kann zeitaufwendig und äußerst kostenintensiv werden, wenn nicht rechtzeitig präventive Maßnahmen getroffen wurden.

Autor*in: Angelika Pindur-Nakamura