19.09.2016

Typenschild und Konformitätserklärung

Niederspannungsrichtlinie

Wir gehen hier auf Problemstellungen ein, die aus der Elektrotechnik kommen, und behandeln fast nicht die Maschinenrichtlinie und deren Normung!

Wir haben hier ein Muster zusammengestellt, welches für manchen Anwendungsfall passen sollte, bei dem ein Lieferant gezwungen wird, einen Schaltschrank mit CE-Zeichen zu liefern … obwohl er die Maschine kaum kennt. Es gibt in der aktuellen Maschinenrichtlinie in Anhang I Punkt 1.5.2 aus gutem Grund den Hinweis, dass die Niederspannungsrichtlinie nicht deklariert werden muss, wenn die Maschinenrichtlinie anzuwenden ist. Hier machen wir es anders: Wir deklarieren ganz wenig!

Typenschild

Dieses Muster stellt für einen ganz einfachen Fall ein Typenschild dar, wobei hier optional eine Seriennummer angegeben werden könnte. Eine solche Seriennummer muss nicht vorhanden sein!

Die Sätze „Dieser Schaltschrank ist entsprechend der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU gebaut worden.“ und „Weitere Informationen beim Hersteller der kompletten Maschine!“ sollen dem Kunden zeigen, dass Sie als Schaltschrankbauer nur Ihren Teil beurteilen konnten! Solche Typenschilder im Inneren eines Schaltschranks sind weit verbreitet, aber inhaltlich immer eine Krücke, da eigentlich nur ein Typenschild für die komplette Maschine bzw. Anlage vorhanden sein soll!

Mustermannfirma AG

Irgendwostr. 2

D-76530 Baden-Baden

Schaltschrank XYZ 22 für eine Maschine

Baujahr 2010

IP 42

400 V 3 ~ 50 Hz 6 kW

Vorsicherung 3 * 16 A

Dieser Schaltschrank ist entsprechend der Niederspannungsrichtlinie …

Autor*in: Dipl.-Ing. Jo Horstkotte

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