17.07.2017

Restrisiko


Allgemeines

Ziel der Maschinenrichtlinie und aller Normen ist es, eine Maschine für den Benutzer so sicher wie möglich zu machen.

Alle Maßnahmen, die in der Konstruktion berücksichtigt werden können, haben Vorrang vor allen Maßnahmen, die der Verwender treffen muß (siehe auch DIN EN ISO 12100-1).

Nur wenn einer Gefährdung konstruktiv nicht oder nicht ausreichend begegnet werden kann (siehe auch Anforderungen an das Sicherheitskonzept ) dürfen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Kann einer Gefährdung auch durch Schutzmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend begegnet werden, muß der Benutzer über das Restrisiko unterrichtet werden. Aufgabe der Risikobeurteilung ist es, alle Restrisiken zu erkennen, zu beschreiben und in der Nachweisdokumentation zu dokumentieren.

Anleitungen und Warnungen müssen Vorgehensweisen und Betriebsarten beschreiben, welche u.a.

  • die Gefährdung verhindern oder vermindern helfen

  • anzeigen, ob eine spezifische Ausbildung nötig ist

  • wenn nötig, persönliche Schutzausrüstungen nennen (siehe auch DIN EN ISO 12100-1).

Restrisiko definieren

Allgemeines

Die Beschreibung der Restrisiken muß Auskunft geben über:

  • die Art der Gefährdung

  • die Maßnahmen, welche zu treffen sind, um eine Gefährdung zu verhindern oder zu vermindern,

  • bei manchen Gefahren gegebenenfalls Hinweise für Erste Hilfe, z.B. bei Chemieunfällen.

Siehe

praktische Beispiele

Siehe auch

Sicherheitsangaben

Praktische Beispiele

Beispiel 1

  • Elektromagnetische Gefährdung in einer Hochfrequenzbeschichtungsanlage

Autor*in: WEKA Redaktion

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