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Was ist „Anspringen“ im Sinn der Hundegesetze?

Rechtfertigt das Umrempeln einer Person durch einen Hund den Leinen- und Maulkorbzwang (VG Gelsenkirchen, Beschl. vom 22.05.2025, Az. 19 L 237/25)?

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Eine Hundebesitzerin stand einem Hund im Weg, als dieser auf ihren Hund losgehen wollte. Sie stürzte und machte den Fall aktenkundig. Die Ordnungsbehörde verfügte für das Tier Leinen- und Maulkorbzwang, weil es gefährlich sei. Die betroffene Halterin sah das ganz anders und rief das VG Gelsenkirchen an.

Was versteht das Hundegesetz unter „Anspringen“?

Nach dem Hundegesetz des Bundeslandes (hier § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LHundG NRW) ist ein Hund gefährlich, wenn er u.a. einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen hat.

Das VG Gelsenkirchen definierte den Begriff „Anspringen“ wie folgt:

Als „Anspringen“ im Sinne der Norm sind nach dem allgemeinen Begriffsverständnis eine oder mehrere gezielte Sprünge gegen eine Person bzw. hoch an einer Person zu verstehen. Weder eine frontale bzw. nicht freundliche Annäherung noch Rempeln oder Anrempeln sind unter diesen Begriff zu fassen.

Diese Sichtweise, so das VG weiter, verträgt sich auch mit dem Normzweck. Rennt ein Hund auf einen Menschen zu, ist das nicht in gleichem Maße gefährlich wie ein Anspringen in gefahrdrohender Weise. Bei Letzterem erhebe das Tier in der Regel die Vorderpfoten und den Kopf samt Gebiss in Richtung des Oberkörpers in besonders verletzungsträchtiger Weise.

Ist der Hund wegen des „Umrempelns“ gefährlich?

Der Hund, subsumierte das VG, ist nur mit einer Person zusammengestoßen, hat sie aber nicht angesprungen und ist auch nicht an ihr hochgesprungen. Der Begriff „Anspringen“ ist insoweit nicht erfüllt, entschied das Gericht.

Ergebnis

Das VG stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung der Ordnungsbehörde wieder her. Die Ordnungsbehörde muss nun mit dem Aufheben der Verfügung im Hauptverfahren rechnen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)