Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Juni 2022)
Greift im Einzelfall der Fortfall öffentlicher Parkplätze durch eine zeitlich beschränkte Verkehrsmaßnahme in die geschützte Berufsfreiheit oder in das geschützte Eigentum anliegender Gewerbetreibender und Freiberufler ein?
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Gericht | Datum | Aktenzeichen |
VG Hamburg | 05.05.2022 | 5 E 1724/22 |
Fortfall öffentlicher Parkplätze durch zeitlich beschränkte VerkehrsmaßnahmeIm Einzelfall greift der Fortfall öffentlicher Parkplätze durch eine zeitlich beschränkte Verkehrsmaßnahme weder in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit noch in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum anliegender Gewerbetreibender und Freiberufler ein. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO sind nicht auf solche Maßnahmen beschränkt, die nach der Willensbildung in der Gemeinde bereits auf Dauer angelegt sind. Auch in zeitlicher Hinsicht beschränkte verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO setzen das Vorhandensein eines städtebaulichen Verkehrskonzepts voraus. |
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VG Potsdam | 27.04.2022 | VG 3 L 89/22 |
Vernachlässigte oder verhaltensgestörte TiereNach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG kann ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortgenommen und so lange auf dessen Kosten pfleglich untergebracht werden, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist. |
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OLG Frankfurt am Main | 26.04.2022 | 3 Ss-OWi 415/22 |
Fahrverbot bei Überschreiten der HöchstgeschwindigkeitDas Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 km/h indiziert die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte wie etwa den Verlust des Arbeitsplatzes vorliegen. Dies bedarf jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen. |
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VG Berlin | 31.03.2022 | VG 13 K 184/19 |
Parkplätze für Elektrofahrzeuge: baurechtliches Gebot der RücksichtnahmeDas baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Zwar gehen von den E-Autos keine störenden Fahrgeräusche oder akustische Warnsignale aus, aber die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens überschreiten die zulässigen nächtlichen Werte. |
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OVG Berlin-Brandenburg | 07.02.2022 | OVG 1 S 131/21 |
(Fiktive) gewerberechtliche MarktfestsetzungDer Inhaber einer (fiktiven) gewerberechtlichen Marktfestsetzung nach § 69, § 6 a Abs. 2 GewO hat nicht „automatisch“ einen Anspruch auf Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmeerlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO. Einer Genehmigung nach § 69 GewO kommt keine Konzentrationswirkung zu. Durch sie werden andere erforderliche Erlaubnisse, wie z.B. eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung, nicht ersetzt. Hinweis: Die (fiktive) gewerberechtliche Marktfestsetzung beruht auf einer Genehmigungsfiktion nach § 6a Abs. 2 GewO i.V.m. § 42a BlnVwVfG. |
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BGH | 21.01.2022 | V ZR 76/20 |
Bestandskräftige BaugenehmigungLiegt eine bestandskräftige Baugenehmigung vor, können Nachbarn zivilrechtliche Unterlassungsansprüche nicht auf die Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts stützten. |