Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (September 2018)
Wir haben für Sie eine kurze Übersicht zu den Themen Diskriminierung, Mobiltelefon am Steuer, Brand- und Katastrophenschutz u. v. m. zusammengestellt.

Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
OVG Münster | 07.08.2018 | 5 A 294/16 |
Wird eine Identitätsfeststellung von Personen im Bahnhofsbereich nicht nur auf ein auffälliges Verhalten, sondern auch auf die Hautfarbe gestützt, ist dies nur dann gerechtfertigt, wenn dort Personen mit entsprechender Hautfarbe überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung treten. | ||
OLG Oldenburg | 25.07.2018 | 2 Ss (OWi) 201/18 |
Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. | ||
VG Augsburg | 23.07.2018 | Au 7 K 17.228 |
Als notwendig i.S.d. Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer (hier: Art. 28 Abs. 1 BayFwG) sind solche Aufwendungen anzusehen, die von der Feuerwehr zum Zeitpunkt der Alarmierung (ex-ante) für erforderlich gehalten werden durften, um den Einsatz erfolgreich durchführen zu können. | ||
VGH München | 23.07.2018 | 9 B 15.1712 |
Zur Beendigung eines Streits über zur Nachtzeit stattfindende (Musik-)Darstellungen in einem Feuerwehrstützpunkt mit Kulturraum, von denen nicht auszuschließen ist, dass durch sie verursachte kurzzeitige Lärmspitzen die nach der TA-Lärm geltenden Grenzwerte überschreiten, kommt ein Vergleich in Form einer Beschränkung derartiger Veranstaltungen auf eine bestimmte jährliche Höchstzahl nebst lärmmindernden Maßnahmen in Betracht. | ||
VGH München | 24.05.2018 | 8 CS 18.238 |
Anlieger oder Nutzer einer Straße können eine Umstufung (nach bayerischem Recht) ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht mit Rechtsbehelfen angreifen. Es findet keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der straßenrechtlichen Verfügung statt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs einer Straße. Dies gilt auch für Straßenanlieger. | ||
KG Berlin | 11.05.2018 | 3 Ws (B) 140/18 |
Ein ärztlicher Notfall ist ein rechtfertigender Notstand bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. | ||
OVG Münster | 06.04.2018 | 4 B 490/18 |
Das Gericht hat bei einer schlüssigen und vertretbaren Besucherprognose für die Freigabe sonntäglicher Ladenöffnung im unmittelbaren Umfeld eines traditionellen Frühjahrsblumenmarkts in der Innenstadt lediglich zu prüfen, ob die bei Erlass einer Rechtsverordnung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene gemeindliche Tatsachenprognose hinsichtlich der prägenden Wirkung einer anlassgebenden Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages schlüssig und vertretbar ist. Dies setzt voraus, dass sich die Gemeinde in einer auch für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft. Eine Prognose ist aber nicht nur deshalb unvertretbar, weil mit tragfähigen Erwägungen auch andere Ergebnisse begründbar sind. |