Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Dezember 2024)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Zuletzt aktualisiert am: 18. Dezember 2024

Gericht | Datum | Az. |
OVG Münster | 31.10.2024 | 4 B 886/23 |
Für die Beschäftigten eines Versicherungsvermittlers mit unmittelbarem Kundenkontakt gilt unionsrechtlich verbindlich und ohne Abweichungsmöglichkeit die Mindestintegritätsanforderung für ihren erforderlichen guten Leumund, dass sie nicht mit schwerwiegenden Straftaten in den Bereichen Eigentums- oder Finanzkriminalität ins Strafregister eingetragen sein dürfen, es sei denn, sie sind nach nationalem Recht rehabilitiert worden (zur Anwendung von § 34d Abs 9 Satz 6 GewO). | ||
VGH München | 18.10.2024 | 20 N 20.2817 |
Die in § 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 der 8. BayIfSMV vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 616) angeordneten weitgehenden Schließungen von Gastronomiebetrieben und Beherbergungsbetrieben waren angemessen und damit verhältnismäßig im engeren Sinne. | ||
VG Hamburg | 17.10.2024 | 5 E 4622/24 |
Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag ist unzulässig, wenn die angegriffene Verfügung bestandskräftig ist. Die Übermittlung einer Erklärung in einer an eine einfache E-Mail angehängten Datei wahrt die Schriftform nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht, auch wenn sie eine eingescannte Unterschrift erkennen lässt. | ||
VGH München | 17.10.2024 | 11 CS 24.1484 |
Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag ist unzulässig, wenn die angegriffene Verfügung bestandskräftig ist. Die Übermittlung einer Erklärung in einer an eine einfache E-Mail angehängten Datei wahrt die Schriftform nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht, auch wenn sie eine eingescannte Unterschrift erkennen lässt. | ||
VGH Mannheim | 24.10.2024 | 13 S 768/24 |
Es besteht regelmäßig kein Anspruch des Halters eines Kraftfahrzeugs auf Übersendung von mit einer Stempel- und einer Prüfplakette versehenen Kennzeichenschildern durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. § 12 Abs. 3 Satz 1 FZV bestimmt, dass das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen der Zulassungsbehörde zur Abstemplung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden muss. | ||
VGH München | 24.10.2024 | 5 ZB 23.591 |
Besteht die Gefahr, dass die Ausreise in die Ukraine, die Republik Moldau, nach Rumänien, in die Republik Polen, die Republik Ungarn und die Slowakische Republik dazu genutzt wird, das Ansehen der Bundesrepublik zu schädigen, darf der Geltungsbereichs eines Personalausweises/Reisepasses dahingehend eingeschränkt werden, dass er nicht zum Verlassen Deutschlands über eine Auslandsgrenze berechtigt. |
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BGH |
11.06.2024 |
VI ZR 381/23 |
Die Leitung des Tieres durch den Menschen schließt spezifische Tiergefahren nicht zwangsläufig aus. Auch in den Fällen, in denen die menschliche Leitung nur in einem Anstoß für das tierische Verhalten besteht, dieses ausgelöste Verhalten aber mangels physischer Zugriffsmöglichkeit nicht mehr der menschlichen Kontrolle unterliegt, gibt es keinen Grund, eine spezifische Tiergefahr zu verneinen, die sich aus der selbstständigen Bewegung des Tieres, seiner Energie und Kraft ergibt. Hinweis: Hintergrund des Urteils ist der Sturz einer Person über die Schleppleine eines Hundes; die Vorinstanz hatte die Haftung des Hundehalters abgelehnt, der BGH wies die Sache an die Vorinstanz zur Neuentscheidung zurück. |
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OVG Saarlouis |
07.08.2024 |
1 B 80/24 |
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, also der behördlichen Entziehungsverfügung. Die Widerspruchsbehörde hat das am 01.04.2024 in Kraft getretene neue Recht zugrunde zu legen. Nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum ist es nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit zu schließen. |