02.10.2015

Kaffeefahrten auf dem Prüfstand – Bundestag beschließt neues Gesetz

Am 25.9.2015 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf beschlossen, dessen Ziel auf die Bekämpfung unseriöser Kaffeefahrten gerichtet ist (BR Drs. 300/15).

Kaffeefahrten neues Gesetz 2015

Verbraucherpolitische Kehrtwende bei Kaffeefahrten

Damit tritt der Bundesrat entschlossen gegen die noch immer weit verbreiteten Verkaufsveranstaltungen ein, bei denen es regelmäßig zu Kontrollen der Gewerbeämter in Zusammenarbeit mit der Polizei kommt.

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Diese unseriösen Kaffeefahrten zielen in der Regel auf ältere Menschen und stellen nach Ansicht damit einen verbraucherpolitischen Missstand dar, da die Senioren den aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden mitunter nicht gewachsen sind. Dabei handelt es sich keineswegs um Peanuts – vielmehr liegt der Umsatz der Branche bei rund einer halben Milliarde Euro im Jahr.

Anzeigepflicht für Kaffeefahrten soll ausgedehnt werden

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten auch auf die Beförderung der Teilnehmer auszudehnen. Zudem seien neue Vertriebsverbote für Finanzdienstleistungen und Medizinprodukte einzuführen und die Bußgelder für Verstöße sollen deutlich angehoben werden.

Ein weiteres Kriterium ist die Ausweitung der Publizitätspflicht für die Veranstalter: Diese sollten in öffentlichen Ankündigungen zukünftig auch Name und gewerbliche Niederlassung angeben.

Weitere Informationen finden Sie >>> hier.

Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)