02.11.2016

Für mehr Verkehrssicherheit: Straßenverkehrsrecht wird geändert

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.

Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung

Hier die wichtigsten Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit im Überblick:

  • Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wird erleichtert. Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen.
  • Erwachsene dürfen in Zukunft mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren, um ihre Kinder zu begleiten (Kinder müssen bis zum vollendeten achten Lebensjahr und dürfen bis zum zehnten Lebensjahr Gehwege mit dem Fahrrad benutzen).
  • Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Verordnung an die Bedingung geknüpft, dass auch kleine Kinder künftig den Radweg benutzen dürfen, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist. So können auch Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern und Erwachsenen einen sicheren Radweg gemeinsam nutzen und müssen sich nicht aufteilen. Die Gefahr von Zusammenstößen mit Fußgängern soll dadurch minimiert werden.

Sofern die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umsetzt, kann sie die Verordnung verkünden.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)