15.04.2024

Der Bund will die Justiz schneller digitalisieren

Schon bald sollen Strafanträge mit einer E-Mail zulässig sein. Was sich wie ein Aprilscherz anhört, soll Standard werden.

Buschmann drückt auf die Tube

Anfang März hat das Kabinett auf Initiative von Justizminister Buschmann beschlossen, die Justiz schneller wie geplant zu digitalisieren. Strafanträge sollen künftig per E-Mail oder mit einem Online-Formular gestellt werden können. Vorgesehen ist auch, das Projekt E-Akte zu beschleunigen und Videoverhandlungen zu erlauben.

Online-Strafantrag

Der digitale Strafantrag soll auch per E-Mail oder mit einem Online-Formular beispielsweise bei einer Internetwache gestellt werden können. Voraussetzung ist, dass die Identität der antragstellenden Person und ihre Bitte um Verfolgen einer Straftat eindeutig erkennbar sind. Die Unterschrift soll auch bei anderen Erklärungen im Strafverfahren, z.B. der Einwilligung in eine DNA-Identitätsfeststellung, entbehrlich sein.

Erleichterungen für Anwälte und ihre Mandanten

Sofern die StPO verfahrensrechtlich die Schriftform für eine Erklärung anordnet, wird diese bisher in Papierform eingereicht. Künftig sollen Anträge oder Erklärungen der Betroffenen mit deren Unterschrift vom Anwalt eingescannt und elektronisch an die Justiz übermittelt werden dürfen.

Empfangsbedürftige Willenserklärungen, die in elektronisch an das Gericht übermittelten Schriftsätzen enthalten sind, entsprechen derzeit nicht den Schriftformerfordernissen. Im Interesse einer medienbruchfreien digitalen Kommunikation gilt die Schriftform künftig als gewahrt, wenn eine Erklärung in einem Schriftsatz als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht und dem Empfänger übermittelt wird.

Umstieg auf die elektronische Akte

Das Organisationskonto eines Unternehmens nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) soll an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden werden. Dies vereinfacht die Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz.

Ab dem 01.01.2026 hat die Justiz, so der Plan, alle neu angelegten Akten elektronisch zu führen. Die Pilotphase der E-Akte ist dann zu Ende. Die Frage ist, wie mit bereits angelegten Papierakten zu verfahren ist. Aus praktischen Erwägungen sollen Hybridakten geführt werden können. Dies sind Akten, die sowohl aus elektronischen Teilen als auch aus Papier bestehen. Künftig sollen verschiedene Formen der Hybridaktenführung ermöglicht werden.

Hauptverhandlung als Videokonferenz

Sofern die Verfahrensbeteiligten es beantragen, soll die strafgerichtliche Hauptverhandlung im Revisionsverfahren per Videokonferenz durchgeführt werden können. Dies erspart Zeit und Ressourcen. Der Justizminister erhofft sich damit eine flexiblere Terminierung.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)