„Begleitendes Trinken“ auf dem Prüfstand
Der Freistaat Bayern hat eine Initiative in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, das begleitende Trinken für Jugendliche in Gaststätten abzuschaffen.
Zuletzt aktualisiert am: 26. August 2025

Begleitendes Trinken seit 1951 erlaubt …
9 Abs. 1 JuSchG verbietet es dem Gastwirt, Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben oder den Verzehr zu gestatten. Dies gilt nach Absatz 2 nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Eine ähnliche Regelung enthielt bereits § 3 Abs. 2 des JuSchG vom 04.12.1951. Der Freistaat Bayern hat nun eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, diese zwischenzeitlich ergänzte und präzisierte Ausnahme ersatzlos zu streichen.
… und nun nicht mehr zeitgemäß …
Während der Konsum von Alkohol in der Gesellschaft oft erwünscht und bei vielen Gelegenheiten obligatorisch ist, erschreckt die Schadensbilanz: Das Robert-Koch-Institut sieht Alkohol als mitverursachend für mehr als 200 Krankheiten an und zählt ihn zu den fünf wesentlichen Risikofaktoren für Krankheiten und Todesfälle weltweit.
Diese negativen Auswirkungen werden weitgehend ignoriert, denn 87 % aller Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren konsumieren Alkohol, teilweise sogar in riskanten Trinkmengen, berichtet der Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Bei Jugendlichen ist das Trinken von Alkohol noch weiter verbreitet („Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)“-Studie 2017/18).
… und unerwünscht?
Diese Ausnahme sei aus der Zeit gefallen und schwächt den Jugendschutz, begründet die Staatregierung Bayerns ihren Antrag. Es sei deshalb wichtig, die Ausnahme, dass Jugendliche in Begleitung Alkohol in Gaststätten konsumieren dürfen, zu streichen. Sie verharmlost, was Alkohol bei jungen Menschen anrichten kann. Zudem lernten die Kinder im negativen Sinne, wenn Erwachsene ihnen den Konsum von Alkohol in verschiedenen Facetten vorleben.
Bei diesem Thema hat Bayern die Mehrheit der Bevölkerung bundesweit hinter sich: Auf die Frage, ob diese Ausnahme im JuSchG abgeschafft werden soll, antworteten 67 % mit „richtig“ sowie „eher richtig“ und nur 24% mit „eher falsch“ oder „eindeutig falsch“.