07.11.2016

Wohnungsgenossenschaft plant Friedhöfe

Dass sich Bestatter und Friedhofsverwaltungen Gedanken um Friedhöfe machen, ist bekannt. Neu ist, dass sich Wohnungsgenossenschaften um die Bestattung ihrer Mieter kümmern möchten. In Halle plant jetzt die Wohnungsgenossenschaft Freiheit als erster Großvermieter in der Stadt das Betreiben eines eigenen Genossenschaftsfriedhofs.

Friedhof

Von der ersten Wohnung bis ins Grab

Wer erinnert sich nicht gerne an die erste eigene Wohnung? Man war jung und das Alter noch in so weiter Ferne. Um das eigene Ableben macht sich ein junger Mensch selten Gedanken. Anders die Wohnungsgenossenschaft Freiheit in Halle. Sie hat die Idee, nicht nur die erste Wohnung und später ein seniorengerechtes Zuhause in einem ihrer Häuser anzubieten, sondern auch für einen Platz auf einem ihrer Friedhöfe zu sorgen. Wie die Mitteldeutsche Zeitung am 16.10.2016 berichtete, plant die Wohnungsgenossenschaft Freiheit, eigene Friedhöfe anzulegen und zu betreiben, auf denen sich Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft bestatten lassen können.

„Die Menschen haben keine Angst vorm Sterben, sondern davor, ihren Nachkommen zur Last zu fallen – auch finanziell“, erläuterte WG-Vorstand Dirk Neumann die Pläne der Genossenschaft gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung.

Auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Halle kostet laut Anlage zur Gebührensatzung vom 16.12.2015 ein Erdbestattungsreihengrab 783,00 €, ein Urnenreihengrab 756,00 €, eine Sozialbestattung in Verbindung mit Pflege 812,50 € und ein Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege 819,50 € für 20 Jahre.  Ein Erdbestattungswahlgrab für 30 Jahre kostet 1.170,00 €.

Dieses Geld sollen sich die Genossenschaftsmitglieder in Zukunft sparen, wenn sie nur die Bestattung zahlen müssen,  aber keine Gebühren für den Liegeplatz.

Allerdings ist bislang unklar, ob das Bestattungsgesetz die Errichtung solcher privaten Friedhöfe zulässt. Das will die Wohnungsgenossenschaft nun prüfen lassen.

Wichtige Beiträge zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)