22.11.2016

Erläuterung – Mahnung einer Abschlagsrechnung (VOB-Vertrag)

Bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen.

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B werden Ansprüche auf Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, kann ihm der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist – ca. zehn bis 14 Tage – setzen. Nach Fristablauf (und vorheriger Androhung) darf er die Arbeiten einstellen. Ferner kann der Auftragnehmer nach Fristablauf Zinsen verlangen.

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, so liegt der Zinssatz bei 5 % über dem Basiszinssatz.

Ist der Vertragspartner dagegen seinerseits ein Unternehmer, so liegt der Zinssatz bei 9 % über dem …

Autor*in: Brügmann

Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „BGB- und VOB-Musterbriefe/-verträge für Handwerker und Bauunternehmer“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.

Zum Produkt "BGB- und VOB-Musterbriefe/-verträge für Handwerker und Bauunternehmer"