10.06.2016

Arten der Ausschreibung

 

Vorschriften

  • §§ 119, 120 GWB
  • §§ 21 bis 27 VgV
  • §§ 3 bis 3b, 4, 4a, 5 VOB/A
  • §§ 3 EU bis 3b, 4, 4a, 4b, 5 EU VOB/A

Verfahrensarten bei nationaler Ausschreibung

Der erste Abschnitt der VOB/A, der bei nationalen Ausschreibungen anzuwenden ist, kennt drei unterschiedliche Arten der Ausschreibung von Bauleistungen, nämlich

  • öffentliche Ausschreibung (§ 3 Abs. 1 und § 3a Abs. 1 VOB/A): Sie sieht vor, dass die Bauleistungen in einem genau vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben werden.
  • beschränkte Ausschreibung (§ 3 Abs. 2, § 3a Abs. 2 und 3 VOB/A): Hier werden die Bauleistungen in dem dafür vorgesehenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. Dabei sollen mehrere, mindestens drei fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber aufgefordert werden (§ 3b Abs. 2 VOB/A).
  • freihändige Vergabe (§ 3 Abs. 3, § 3a Abs. 4 VOB/A): Dabei werden Bauleistungen ohne förmliches Verfahren, jedoch unter sinngemäßer Anwendung vieler Bestimmungen der VOB/A vergeben.

Primat der öffentlichen Ausschreibung

Der öffentliche Auftraggeber soll Bauleistungen grundsätzlich so ausschreiben, dass sich eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen daran beteiligen kann (sog. öffentliche Ausschreibung). Nur in genau definierten Ausnahmefällen soll auch eine beschränkte bzw. freihändige Vergabe möglich sein, weil bei diesen Ausschreibungsformen der …

Autor*in: Ulrich Dieckert

Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.

Zum Produkt "BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer"