12.12.2023

„Solarpaket I“: neue Photovoltaik-Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz geplant

Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 das „Solarpaket I“, den neuesten Gesetzesentwurf zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung beschlossen. Umgesetzt werden damit zentrale Maßnahmen der nationalen Photovoltaik-Strategie vom Mai 2023 mit dem Ziel, dass der Ausbau von Solaranlagen für Dach und Balkon deutlich beschleunigt und vereinfacht werden soll. Der Referentenentwurf stammt aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

solarpaket

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Bruttostromverbrauch bis 2030 durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2023 (EEG 2023) wurden dazu wichtige Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, wie Regelungen zu Einspeisung, Eigenverbrauch, EEG-Umlage sowie Photovoltaik-Altanlagen umgesetzt. Mit dem Solarpaket I sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und weiter zu steigern. Im Solarpaket I realisiert die Bundesregierung die im Mai beschlossene Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit dem Solarpaket I sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und in weiteren Gesetzen geplant.

Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 GW Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert. Die Photovoltaik hatte dabei mit rund 67 GW einen Anteil von 45 %. Das EEG 2023 beinhaltet konkrete Regelungen, um das anvisierte Ziel der Klimaneutralität und die installierte Photovoltaik-Leistung bis 2040 zu erreichen.

Bis 2023 sollen daher in Deutschland 215 GW, im Jahr 2035 dann 309 GW hälftig auf Dächern und Freiflächen installierte Photovoltaik-Leistung erreicht werden. Dafür muss laut Bundesregierung der jährliche Ausbau bis 2026 fast verdreifacht werden, von aktuell 7 GW (2022) auf 18 GW (2025) und 22 GW (2026). Der Ausbau soll dann in den Folgejahren auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden.

Ausgestaltung der rechtlichen Zusammenhänge

  • Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme durch die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht
  • Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen
  • Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als neues Modell zur bürokratiearmen Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes
  • Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen
  • Regelungen zur Ermöglichung des Repowering bei Dachanlagen sowie weitere Anpassungen zur Entbürokratisierung bei Balkon-Photovoltaik

Weitere Informationen

Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim Solarpaket I. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15.11.2023 wurde Nachbesserungsbedarf angemahnt, damit der jährliche Leistungszubau bei Photovoltaik-Anlagen bis auf 22 GW gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden kann.

Zum Download des Gesetzesentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“:  https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf

 

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Autor*in: Sandra Mähliß