25.03.2024

Bundesregierung berät erneut Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie „Solarpaket“

Um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu steigern, hat das Kabinett im August 2023 das sogenannte „Solarpaket I“, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Am 15.12.2023 hat der Bundestag zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet, in dem es inhaltlich beispielsweise nur um die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ging. Den wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs wird der Bundestag in den nächsten Monaten bis zum Sommer 2024 beraten.

Solarenergie

Ab dem Jahr 2035 soll die Stromversorgung in Deutschland nahezu klimaneutral sein, das heißt vollständig durch erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff erfolgen. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am (Brutto-)Stromverbrauch Deutschlands von heute knapp über 40 Prozent auf 80 Prozent bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Einen wichtigen Anteil trägt die Solarenergie bei. Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger und gehört aus dem Grund auch zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft.

Mit dem neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung den Erneuerbaren Energien gesetzlichen Vorrang gegeben und mit dem Solarpaket I kann ein weiterer wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende erfolgen. Der Ausbau der Photovoltaik soll beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden.

Um das Klimaschutzziel zu erreichen, sollen die Kapazitäten gesteigert und zudem höhere Ausbauziele für Photovoltaik angestrebt werden. Hierfür sind im EEG 215 Gigawatt installierter Photovoltaikleistung im Jahr 2030 vorgesehen. Bis 2026 soll mit einer Verdreifachung des jährlichen Photovoltaikausbaus von 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt erreicht werden:

  • 2023:  9 Gigawatt
  • 2024: 13 Gigawatt
  • 2025: 18 Gigawatt
  • 2026: 22 Gigawatt

Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

Das sind ambitionierte Ziele, zu deren Realisierung Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen sind. In der Photovoltaik-Strategie aus dem Jahr 2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befinden sich in den strategischen Handlungsfeldern entsprechende Maßnahmenvorschläge für einen beschleunigten Photovoltaikausbau.

Die wichtigsten Handlungsfelder der Photovoltaik-Strategie 2023 im Überblick

Freiflächenanlagen

Nach dem EEG 2023 sollen ab 2026 rund 11 Gigawatt an PV-Freiflächenanlagen pro Jahr zugebaut werden. Daher müssen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Ziele sind die Nutzung von vorbelasteten und versiegelten Gebieten, die weitere Stärkung von besonderen Solaranlagen wie schwimmenden PV-Anlagen oder AgriPV-Anlagen, die deklaratorische Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Biodiversitäts-PV-Anlagen, um Flächenkonkurrenz zu vermeiden.

Dachanlagen

Ziel sind auch hier 11 Gigawatt Zubau pro Jahr ab 2026.

Die Regelungen für die Direktvermarktungspflicht sollen flexibler gestaltet werden, sodass die Grenze von 100 Kilowatt nicht zu einer Hemmschwelle für die Anlagendimensionierung wird.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

PV-Strom soll auf verschiedene Art und Weise von Wohnungs- oder Gebäudeeigentümern sowie Mietern bürokratiearm vermarktet oder genutzt werden. Die Möglichkeiten, auf Mehrfamilienhäusern PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben, sollen verbessert werden. Mehr Mieter könnten so direkt an der Energiewende teilhaben, wodurch insgesamt mehr PV-Dachanlagen zugebaut würden.

Balkonanlagen

Balkon-PV mit maximal 600 Watt Wechselrichterleistung ist eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben. Hier sollen künftig Meldepflichten vereinfacht bzw. gestrichen werden, rückwärtsdrehende Zähler bis zur Installation eines Zweirichtungszählers geduldet werden sowie die Anlagen ohne Fachkräfte in Betrieb genommen werden können.

Steuerrecht

Der Betrieb von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (bis 30 Kilowatt) sowie auf sonstigen Gebäuden (bis 15 Kilowatt je Wohnung oder Geschäftseinheit) wurde bereits rückwirkend zum 01.01.2022 von der Einkommensteuer sowie die Lieferung und Installation von PV-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit.

Weitere allgemein gehaltene Handlungsfelder sind Netzanschlüsse, Akzeptanz, Industrie, Fachkräfte, Technologieentwicklung und der europäische Rahmen.

Mit dem „Solarpaket I“ wird die Photovoltaik-Strategie umgesetzt, das eine Vielzahl von Maßnahmen beinhaltet, die beim Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen Bürokratie abbauen und den Zubau beschleunigen sollen. Den wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs wird der Bundestag in den nächsten Monaten bis zum Sommer 2024 beraten.

Nähere Informationen zum Gesetzesentwurf finden Sie unter:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-solarpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8

 

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Online-Version

Autor*in: Sandra Mähliß