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Neuer Rechtsstand im Energie- und Stromsteuerrecht

Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes hat der Gesetzgeber zum Jahresende neue rechtliche Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen. Für Unternehmen ergeben sich daraus vor allem Einordnungs- und Prüfbedarfe für 2026, aber auch wichtige Klarstellungen für die steuerliche Behandlung von Energieverbräuchen im Jahr 2026.

Stromsteuerentlastungen

Das im Dezember im Bundesgesetzblatt verkündete Änderungsgesetz setzt mehrere Anpassungen im Energie- und Stromsteuerrecht um. Ziel ist es, bestehende Regelungen zu präzisieren, Entlastungstatbestände fortzuführen und Rechtsunsicherheiten zu reduzieren. Inhaltlich handelt es sich weniger um einen grundlegenden Systemwechsel als um eine Weiterentwicklung und Konkretisierung bestehender Regelungen.

Für Unternehmen relevant sind insbesondere Anpassungen bei steuerlichen Entlastungen und Abgrenzungen begünstigter Verbräuche. Die Änderungen betreffen damit unmittelbar die Kostenstruktur energieintensiver Unternehmen und die Frage, welche Entlastungen auch künftig in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig schafft der neue Rechtsstand mehr Klarheit für die Abgrenzung von steuerbegünstigten und nicht begünstigten Energieverwendungen.

Wesentliche Aspekte des Gesetzes:

  • Präzisierungen bei Energie- und Stromsteuerentlastungen
  • Anpassungen bei Definitionen und Abgrenzungstatbeständen
  • Fortführung bestehender Entlastungsmechanismen
  • verbesserte Rechtssicherheit für Unternehmen

Unternehmen sollten den neuen Rechtsstand zum Anlass nehmen, ihre bestehenden Entlastungsregelungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Gerade bei größeren Energieverbräuchen kann eine frühzeitige Prüfung helfen, steuerliche Vorteile weiterhin rechtssicher zu nutzen.

Weitere Informationen:

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

Autor*in: Sandra Mähliß

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