Kommunale Wärmeplanung: Was auf Unternehmen zukommt
Mit dem Wärmeplanungsgesetz erhalten Kommunen einen verbindlichen Rahmen für den Umbau der Wärmeversorgung. Unternehmen rücken dabei als wichtige Akteure in den Fokus, auch wenn einzelne bundesrechtliche Pflichten derzeit neu justiert werden.
Zuletzt aktualisiert am: 20. Januar 2026

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Städte und Gemeinden, systematisch zu analysieren, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig klimaneutral, wirtschaftlich und versorgungssicher ausgestaltet werden kann. Ziel ist es, langfristige Strategien für Wärmenetze, dezentrale Lösungen und den Einsatz erneuerbarer Wärmequellen zu entwickeln. Dabei spielen industrielle und gewerbliche Standorte eine zentrale Rolle, da sie häufig über relevante Wärmebedarfe, bestehende Infrastrukturen oder potenzielle Abwärmequellen verfügen.
Für die Erstellung kommunaler Wärmepläne benötigen Kommunen belastbare Informationen zur bestehenden Wärmeversorgung und zu möglichen Entwicklungspfaden. In der Praxis wenden sie sich daher auch an Unternehmen, um Daten zu Wärmebedarfen, Versorgungsstrukturen oder Abwärmepotenzialen zu erheben. Diese Einbindung erfolgt im Rahmen der kommunalen Planungsverantwortung und dient der fachlichen Fundierung der Wärmepläne.
Parallel zur kommunalen Wärmeplanung wirkt auf Bundesebene das Energieeffizienzrecht. Der im Dezember vorgelegte Regierungsentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und des Energiedienstleistungsgesetzes sieht vor, die bislang im EnEfG verankerte Pflicht zur Abwärmemeldung entfallen zu lassen. Damit würde die bundesrechtliche Verpflichtung zur systematischen Meldung von Abwärmepotenzialen künftig nicht weiterverfolgt. An der kommunalen Wärmeplanung selbst ändert dies jedoch nichts, da sie auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage beruht und unabhängig vom EnEfG ausgestaltet ist.
Auch ohne eine bundesrechtliche Pflicht zur Abwärmemeldung bleiben Unternehmen wichtige Informationsgeber im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. In der Praxis ist daher weiterhin damit zu rechnen, dass Kommunen Unternehmen gezielt ansprechen – etwa im Rahmen von Datenerhebungen oder Beteiligungsformaten.
Abgefragt werden können insbesondere:
- bestehende Wärmeversorgungsstrukturen am Standort,
- potenzielle Abwärmequellen und deren Nutzungsmöglichkeiten,
- zeitliche Verfügbarkeit und Temperaturniveaus von Wärme sowie
- geplante Investitionen oder strukturelle Veränderungen.
Diese Abfragen stellen keine unmittelbare gesetzliche Pflicht für Unternehmen dar. Sie können jedoch faktisch relevant sein, um kommunale Planungen realistisch zu gestalten und spätere Fehlentwicklungen zu vermeiden. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, die eigene Wärmesituation strukturiert zu erfassen und strategisch auch mit Blick auf mögliche Kooperationen, Netzanbindungen oder eigene Transformationspfade einzuordnen.