23.10.2023

Neue Förderrichtlinie „Elektromobilität“ bietet Zuschüsse für Unternehmen in verschiedenen Förderbereichen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen seit Juni 2023 bei der Umsetzung von Elektromobilitätsprojekten mit dem neuen Förderprogramm „Elektromobilität“.

Förderrichtlinie Elektromobilität

Ziel der neuen Förderrichtlinie Elektromobilität ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Elektromobilität stellt dabei eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines innovativen, nachhaltigen Verkehrssystems dar.

Unternehmen können so unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung von Elektromobilitätskonzepten erhalten, beispielsweise bei der Umstellung ihrer Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge und Infrastruktur oder für die Entwicklung innovativer Konzepte für eine klimafreundliche Mobilität.

Diese gewerblichen Vorhaben lassen sich fördern:

  • Finanzierung von Elektromobilitätskonzepten: Beratungsleistungen zur Unterstützung der Elektromobilität (Studien zu Umweltnutzen und Nachhaltigkeit)
  • Beihilfeintensitäten bis zu 60 % zulässig
  • zuwendungsfähige Ausgaben von maximal 100.000 Euro (netto)
  • Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Infrastruktur (Flottenprogramm)

Im Flottenprogramm sind die Förderquoten und Fördersätze in der jeweiligen Förderinitiative mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.

  • Großunternehmen (GU) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können einen Bonus erhalten.

Aktueller Förderaufruf zum Flottenprogramm

Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar.

Der aktuelle Förderaufruf zum Flottenprogramm richtet sich an Großunternehmen (GU), aber auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ist eine unbefristete Förderung zur Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur mit Ladepunkten für Pkw, Lkw und Busse.

Höchstbeträge für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt:

  1. 50 bis 149 kW Nennladeleistung am Ladepunkt: 35.000 Euro
  2. über 149 kW Nennladeleistung am Ladepunkt: 75.000 Euro

Die Förderquote für KMU liegt bei 40 %. Damit ist ein maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt bei 1.) von 14.000 Euro und bei 2.) von 30.000 Euro möglich.

Die Förderquote für GU liegt bei 20 %. Damit ist ein maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt bei 1.) von 7.000 Euro und bei 2.) von 15.000 Euro möglich.

 

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Autor*in: Sandra Mähliß