02.01.2022

Energie-Förderrichtlinien erweitert: mehr Geld, mehr Möglichkeiten

Neue Fördergegenstände "Ressourceneffizienz" und "Transformationskonzepte", diverse Erhöhungen in den Förderhöchstbeträgen und verbesserte Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen: Hier lesen Sie mehr zu den Änderungen, die seit November 2021 für die Energieeffizienz-Förderprogramme der Bundesregierung gelten.

Förderprogramme-geld-fuer-energiewende

Zum  1.11.2021 sind die folgenden zwei Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten:

  • „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie
  • „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.

Beide Förderrichtlinien weiten die finanzielle Förderung für Unternehmen auf Maßnahmen aus, die die Ressourceneffizienz erhöhen oder auf die Dekarbonisierung des Unternehmens hinwirken. Zudem sollen die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert werden.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Mit der Novelle können Investitionen in Anlagen nun auch dann gefördert werden, wenn sie zu einem geringeren Materialverbrauch führen oder wenn sie dazu dienen, Rezyklat herzustellen oder betriebsintern zu verwenden.

Ebenso wird jetzt die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert, um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. So können sich Unternehmen z.B. bei einer CO2-Bilanzierung und -zertifizierung finanziell unterstützen lassen.

Erleichterungen für KMU wurden unter anderem bei der Förderung von MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware umgesetzt. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder gemäß der EMAS-Verordnung ist nun keine zwingende Voraussetzung mehr, um hier Fördermittel zu erhalten. Bei der Förderung von Anlagen erhöht sich außerdem der „Förderdeckel“ für KMU auf 900 € pro eingesparter Tonne CO2.

Einen Überblick über alle Neuerungen dieser Richtlinie finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mehr zu den Hintergründen des Förderprogramms lesen Sie im Beitrag „Neue Förderprogramme“ auf der weka.de.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb

Dieser Wettbewerb funktioniert wie ein klassisches Förderprogramm, die Fördersätze sind jedoch höher als bei der „Zuschuss und Kredit“-Variante und es gibt eine wettbewerbliche Komponente: Die Förderentscheidung orientiert sich an der Fördereffizienz (je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Durch die Richtlinie vom November 2021 hat sich folgendes geändert:

  • die maximale Förderquote wurde jetzt von 50 Prozent auf  60 Prozent angehoben.
  • Das Rundenbudget wurde erhöht.
  • Zusätzlich werden Unternehmen seit dem 1. November 2021 gefördert, wenn sie planen Ihr Unternehmen zu dekarbonisieren – mit bis zu 80.000 Euro.
  • Weitere Neuerungen sind: ein erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz und bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs.

Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie zum Wettbewerb.

Autor*in: WEKA Redaktion