28.10.2015

Schulung zum Bundesmeldegesetz

Mithilfe dieser Präsentation verschaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Bundesmeldegesetzes.

Ersatzausweis

Am 1. November tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft und löst somit das Melderechtsrahmengesetz und die 16 Landesmeldegesetze ab.

Das BMG ist ein modernes Gesetz, das Bürgerinnen und Bürgern sowie den Meldebehörden Perspektiven für die Zukunft eröffnet.

Beispiele dafür sind:

  • elektronische Auskünfte durch Datenübermittlung
  • elektronische Erteilung einer Meldebescheinigung
  • elektronische Anmeldung
  • elektronische Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber

Mithilfe dieser Präsentation verschaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, wie

  • gestärktes Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • neue Angaben
  • neue Fristen
  • Auskunftssperren
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Datenschutz
  • neue Dienstleistungen

Ausführliche Erläuterungen, den Gesetzestext und alle Vorschriften sowie zahlreiche Fallbeispiele finden Sie in der Fachinformation Ordnungsamtspraxis. Hilfreich für den Alltag sind die über 50 Arbeitshilfen rund um das Melderecht vom Begrüßungsschreiben für Neubürger bis zum Bußgeldbescheid wegen verspäteter Anmeldung.

Autor*in: Horst Werner Koch (Horst-Werner Koch ist in der Fortbildung zum Melderecht, Pass- und Personalausweisrecht tätig.)