09.03.2023

Wasserschäden bei Papierunterlagen

Nach Ansicht mancher Spötter sind papierlose Büros so selten wie weiße Elefanten. Wie auch immer: Schon wegen diverser Aufbewahrungspflichten gibt es in vielen Unternehmen noch große Aktenberge. Wehe, sie kommen mit Wasser in Berührung und werden unbrauchbar. Dann tauchen erhebliche Datenschutzfragen auf.

Wasserschäden bei Papierunterlagen

Das ist die typische Ausgangslage

Papier als Datenträger ist überholt, verschwunden ist dieser Datenträger jedoch bei weitem noch nicht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, aber auch schiere Bequemlichkeit führen dazu, dass in vielen Unternehmen noch größere Aktenbestände vorhanden sind. Viele hätten längst vernichtet werden dürfen, andere müssen noch Jahre verfügbar bleiben.

Diese Schäden richtet Wasser bei Papier an

Hochwasser, aber auch örtliche Starkregen können für Papier sehr unangenehme Folgen haben. Vielfach machen sie die Unterlagen völlig unbrauchbar. Dies zieht meist die Meldung einer Datenschutzverletzung nach sich. Außerdem kann beträchtlicher Aufwand für die datenschutzgerechte Entsorgung der Unterlagen entstehen.

Daraus folgen diese Tipps für jedes Unternehmen

Eine regelmäßige Aktenvernichtung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. aus handels- oder steuerrechtlichen Vorgaben) verringert den Aufwand für die Aufbewahrung und Sicherung von Papierunterlagen erheblich. Nach Ablauf dieser Fristen sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie nicht ausnahmsweise aus anderen Gründen noch länger benötigt werden. Ein strukturierter Prozess hierfür ist geboten. Gelegentliche „Vernichtungsaktionen“ ohne systematische Planung reichen nicht aus.

Darauf sollten alle Datenschutzbeauftragten außerdem drängen

Eine systematische Digitalisierung kann den Bedarf für die Aufbewahrung von Papierunterlagen vermindern. Auch beugt eine zusätzliche digitale Kopie neben dem Papierbestand einem Totalverlust der Unterlagen bei Überflutung vor. Ein Backup der Daten auf verschiedenen Medien und an verschiedenen Orten erhöht die Wiederherstellbarkeit und damit die Verfügbarkeit der Daten.

Diese Vorkehrungen verhindern Wasserschäden

Schließlich ist auf die „Hochwasserfestigkeit“ der Räume für die Aufbewahrung zu achten. Das gilt insbesondere bei der Aufbewahrung in Kellerräumen. Die Lagerräume sollten möglichst hochwassersicher sein. Dabei sollte ein möglicher Wassereintritt sowohl „von innen“ durch z. B. Abflüsse, Ausgüsse oder Toiletten als auch „von außen“ durch Türen und Fenster berücksichtigt werden. Wasser-Warngeräte können erste Flutungen melden und möglicherweise noch die Sicherung wichtiger Akten anstoßen.

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Diese Zusatzmaßnahme lohnt nur bei sehr wichtigen Unterlagen

Mit nennenswertem Aufwand für das regelmäßige Umschichten von Akten kann folgender Tipp verbunden sein: „Die Anordnung der Ablage in den Regalen kann z. B. nach Wichtigkeit und Restlaufzeit der Aufbewahrungsfrist in den Regalen von oben nach unten erfolgen. Die wichtigsten Unterlagen und solche mit langer Restlaufzeit wären dann am wenigsten durch eindringendes Wasser bedroht.“ Bei der vollständigen Überflutung eines Raumes hilft dieses Vorgehen ohnehin nicht.

Das ist die Quelle unserer Ratschläge und Tipps

Quelle: Katholisches Datenschutzzentrum Dortmund (zuständig unter anderem für die Erzdiözesen Köln und Paderborn), 6. Tätigkeitsbericht 2021, Seiten 62/63. Er ist mit der Bezeichnung „KDSA NordWest TB 6 (2021)“ abrufbar unter https://www.zaftda.de/tb-kirchen/katholische-kirche.

Autor*in: Dr. Eugen Ehmann (Dr. Ehmann ist Regierungsvizepräsident von Mittelfranken und ist seit Jahren im Datenschutz aktiv.)