12.02.2015

Rathaus im Clinch mit dem Fiskus

Die Stadt Tübingen streitet mit dem Fiskus vor Gericht. Grund ist ein Vorsteuerabzug für die Baukosten einer Schulmensa. Das Finanzamt verlangt von der Stadt rund 355.000 Euro Vorsteuer plus annähernd 61.000 Euro Nachzahlungszinsen. Zu Unrecht, heißt es aus dem Rathaus.

Rotes Rathaus Berlin

Stadt Tübingen wehrt sich gegen 416.000-Euro-Forderung des Finanzamts

Nach einem Bericht des „Schwäbischen Tagblatts“ geht es um die Frage, ob die Stadt vom Caterer, der die Mensa betreibt, eine Pacht hätte fordern müssen, um als „Betrieb gewerblicher Art“ vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Weil sie das nicht tat, will die Steuerbehörde das Geld zurück.

Die Stadt ihrerseits beruft sich auf eine Auskunft des Finanzamts aus dem Jahr 2006, der sie, wie es heißt, entnommen habe, dass für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs keine Pacht, auch keine symbolische, vom Pächter zu fordern sei. Ohne diese verbindliche Auskunft hätte sie eine symbolische Pacht erhoben.

Entgegen der Empfehlung des angerufenen Gerichts, die Klage mangels Erfolgsaussicht zurückzuziehen, will die Stadt den Fall durchziehen. Sie selbst sieht gute Chancen, den Rechtsstreit für sich entscheiden zu können – notfalls im Rahmen der Revision beim Finanzgericht oder vor dem Bundesfinanzhof. Für den Gang in die höhere Instanz hat sich die Stadtverwaltung am Montag dieser Woche (9.2.2015) vorsorglich die Zustimmung des Gemeinderates eingeholt.

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Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")