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Kommunen gestalten den Tag des Grundgesetzes

Am 23. Mai 1949 wurde unsere Verfassung – das Grundgesetz – verkündet. Sie ist Fundament für Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Auch heute steht das Grundgesetz klar gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung. Diese Werte leben davon, dass sie vor Ort sichtbar gemacht, vermittelt und gemeinsam getragen werden – insbesondere in Kommunen. Denn gerade heute sind diese Werte mehr als noch vor einigen Jahren in Frage gestellt. Antidemokratische und antiliberale Positionen greifen mehr und mehr um sich, werden salonfähig und gefährden ein Leben in Freiheit und ohne Angst. Daher ruft der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit der Stiftung gegen Rassismus am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, die Kommunen auf, unter dem bundesweiten Motto „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sich an den vielfältigen, dezentralen Aktionen zu beteiligen, angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.

Hände halten sich und versprechen so Solidarität

Der DStGB und die Stiftung gegen Rassismus laden alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister ein, den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 in den Kommunen aufzugreifen und mitzugestalten.

Die Gestaltung des Tags des Grundgesetzes obliegt jeder Kommune selbst. Ob öffentliche Veranstaltung, Podiumsgespräch, Schulprojekt, kultureller Beitrag, Sportaktion oder ein Zeichen im öffentlichen Raum: Die Menschen vor Ort wissen am besten, was sinnvoll, machbar und wirksam ist, und gestalten den Tag ganz nach ihren Möglichkeiten. Jede Form der Beteiligung – ob klein oder groß – trägt dazu bei, die Werte des Grundgesetzes sichtbar zu machen. Die offene Gestaltung unterstützt darüber hinaus das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, für die demokratische Verfassung einzutreten.

Die Initiative wird von der Stiftung gegen Rassismus gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis und Kooperationspartnerschaften getragen und vom Bundespräsidenten unterstützt. Der Tag ist zugleich eine Gelegenheit, im Sinne der Anregung für einen „Ehrentag“ durch den Bundespräsidenten, ehrenamtlich Engagierte auszuzeichnen. Ziel ist es, den 23. Mai langfristig als bundesweiten Tag des Engagements für Menschenwürde, Demokratie und Zusammenhalt zu etablieren. Zur Orientierung und Unterstützung ist die Broschüre „23. Mai: Das Grundgesetz feiern!“ erschienen. Sie enthält Hintergrundinformationen, Ziele sowie konkrete Anregungen für Aktivitäten und richtet sich insbesondere an Kommunen.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)