11.06.2015

Gutes Zeugnis für den Finanzausgleich

Ein neues Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg stellt dem bestehenden Ausgleichssystem zwischen dem Land und seinen Kommunen ein gutes Zeugnis aus. Finanzminister Christian Görke sieht keinen Bedarf, an den bestehenden Regelungen Änderungen vorzunehmen.

Das Münchner Rathaus

Brandenburg: Gutachten untersucht die Mittelausstattung der Kommunen

Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo-Institut) hat den kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg unter die Lupe genommen und stellt diesem ein gutes Zeugnis aus. Landesfinanzminister Christian Görke, der die Untersuchung am Dienstag dieser Woche (9. Juni 2015) dem Regierungskabinett vorstellte, sagte: „Die Gutachter haben festgestellt, dass die Mechanismen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes nach wie vor gut und richtig wirken. Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Städte, Gemeinden und Landkreise, deren kommunales Selbstverwaltungsrecht mit dem kommunalen Finanzausgleich finanziell sichergestellt wird.“

Görke sieht vor dem Hintergrund der Aussagen der Gutachter keine Notwendigkeit, Änderungen am Ausgleichssystem vorzunehmen. Er sehe in dem System vielmehr eine gute Grundlage für die bevorstehende Funktional- und Verwaltungsstrukturreform, die „auf dem soliden Fundament des Brandenburgischen Finanzausgleichs aufsatteln und Änderungsbedarfe aufgrund der Reform gut aufnehmen kann.“

Das Finanzausgleichsgesetz des Landes hat nach dem aktuellen Haushaltsentwurf im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von über 2,2 Milliarden Euro. Von den Landeseinnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen stehen den Kommunen nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Gesetz 20 Prozent zu. Damit werden sie nach der Mai-Steuerschätzung auch von der aktuell guten konjunkturellen Lage profitieren. Allein in den Jahren 2015/2016 bedeutet dies ein Plus von rund 42 Millionen Euro für die Kommunen gegenüber der früheren Steuerschätzung.

Hintergrund: Das Finanzausgleichsgesetz des Landes Brandenburg sieht vor, dass mindestens in einem dreijährigen Turnus die Kernelemente des kommunalen Finanzausgleichs evaluiert werden. Das neue Gutachten des FiFo-Instituts hatte zur Aufgabe, den kommunalen Finanzausgleich für das Ausgleichsjahr 2016 und den 2014 eingeführten Jugendhilfelastenausgleich zu überprüfen.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")