20.03.2015

Geldsegen aus Sondervermögen und Bildungspaket

Hessens Kommunen erhalten in den kommenden Jahren zusätzlich rund 337 Millionen Euro vom Bund. Auf diese Summe addieren sich der hessische Anteil aus dem Sondervermögen für finanzschwache Gemeinden sowie die erwartete Nachzahlung aus dem Bildungs-und Teilhabepaket.

Das Münchner Rathaus

Hessens Kommunen erhalten 2015 bis 2018 rund 337 Millionen Euro vom Bund

Nach aktuellen Berechnungen erhalten die hessischen Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 rund 317 Millionen Euro aus dem geplanten Sondervermögen des Bundes. Dies bedeutet zusätzlich zu den Rekordeinnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich weiteres Geld. Dazu kommen die eigenen gestiegenen Steuereinnahmen. Die hessische Landesregierung will das Geld aus dem Sondervermögen vollständig an die Kommunen weiterreichen, eine Verrechnung mit dem Finanzausgleich in diesem oder im nächsten Jahr soll nach den Worten von Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland nicht erfolgen.

Das Finanzministerium will sich dafür einsetzen, dass der Verwendungszweck der Mittel aus dem Sondervermögen ausgeweitet wird. Die bislang geplanten Beschränkungen „sind uns“, so Weyland, „zu strikt und nicht alltagstauglich“. Man werde sich für mehr Entscheidungsspielräume der Kommunen und eine unbürokratischere Lösung einsetzen.

Die Finanzstaatssekretärin informierte im Landtag auch über die Auswirkungen eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 zum Bildungs-und Teilhabegesetz für Hessen. Das Gericht hatte dem Bund aufgetragen, für das Jahr 2012 rechtswidrig einbehaltene Mittel an die Länder für deren Kommunen fließen zu lassen. Auf Hessen entfällt dabei ein Anteil von 20,6 Millionen Euro. Akzeptiert der Bund das Urteil und gibt seinerseits die Mittel frei, will das Land das Geld umgehend an Landkreise und kreisfreie Städte weiterleiten.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")