20.10.2022

Aktualisierte Fassung der DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“

Die DIN EN 50171 legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme fest. Sie gewährleisten im Falle eines Stromausfalls für eine bestimmte Zeit die Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Jetzt ist eine aktualisierte Fassung der Norm erschienen.

Rettungsweg

Im Oktober ist eine neue Fassung der Norm DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die aktualisierte Fassung ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001.

Neuerungen der aktualisierten DIN EN 50171

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen Sie nun die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbeziehen. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen.

Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion der Anwendungsbereich und die normativen Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt.

Hinzugefügt wurden darüber hinaus:

  • allgemeine Sicherheitsanforderungen,
  • ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher,
  • Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
  • Wechselrichter und Umrichter sowie
  • notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge.

Aufgaben der Sicherheitsstromversorgung

Wenn die allgemeine Stromversorgung ausfällt, müssen Sicherheitsstromsysteme die sicherheitstechnischen Einrichtungen mit Strom versorgen, beispielsweise:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen
  • Personenrufanlagen
  • signalgebende Sicherheitseinrichtungen
  • Rauchabzugseinrichtungen
  • CO-Warnanlagen
  • besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung

Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich.

 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)

Autor*in: WEKA Redaktion