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Ausbildung Brandschutzhelfer – Inhalte, Ablauf, Dauer & gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine essenzielle Maßnahme, um Ihre Mitarbeitenden und Unternehmenswerte zu schützen. Doch wie lässt sich diese Verpflichtung möglichst effizient und kostengünstig umsetzen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Ausbildung flexibel gestalten, interne Schulungen nutzen und langfristig von der Qualifikation Ihrer Brandschutzhelfer profitieren können.

Praktische Ausbildung zum Brandschutzhelfer beim Feuerlöschen

Kurzübersicht Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Dauer: 2×45 Minuten Theorie, 5-10 Minuten Praxis pro Teilnehmer (laut DGUV), wir empfehlen: 10 x 45 Minuten pro Unterrichtseinheit
Form: Präsenzschulung (Theorie + Praxis)
Praxisanteil: mind. 25–50 %
Von wem?: externe Ausbildungsinstitute oder Brandschutzbeauftragter im Betrieb
Rechtsgrundlage: insbesondere DGUV Information 205-023, ASR A2.2
Abschluss: Teilnahmebescheinigung, Dokumentation ist Pflicht

Brandschutzhelfer-Ausbildung ist Pflicht – kostet aber Zeit und Geld

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist eine notwendige Investition, die Ihr Betrieb stemmen muss. Denn Brandschutzhelfer im Betrieb sind rechtliche Pflicht (vgl. § 10 Arbeitsschutzgesetz) und unabdingbar für die Sicherheit aller am Arbeitsplatz. Sie unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz oder helfen Mitarbeitern im Brandfall.

Natürlich fallen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch Kosten an. Diese Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft nicht. Ihr Betrieb muss für die Schulung seiner Brandschutzhelfer selbst aufkommen. Wie viel die Schulung kostet, hängt davon ab:

  • vom Schulungsanbieter
  • wie viele Mitarbeiter Sie schulen möchten – meist zahlen Sie pro Brandschutzhelfer einen mittleren zwei- bis dreistelligen Betrag
  • ob Sie sich für eine externe oder interne Schulung der Brandschutzhelfer entscheiden. Letztere ist eine gute Möglichkeit, die Kosten für die Brandschutzhelfer-Ausbildung zu reduzieren.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Der Gesetzgeber stellt es Ihrem Betrieb frei, ob er die Schulung der Brandschutzhelfer extern oder intern organisiert.

1. Externe Ausbildung von Brandschutzhelfern

Externe Ansprechpartner für die Schulung Ihrer Brandschutzhelfer in spe sind Feuerwehren oder Ausbildungsinstitute. Dazu zählen etwa DEKRA Akademie, TÜV Rheinland, Johanniter, um nur einige wenige der vielen Anbieter zu nennen. Die externe Ausbildung ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Je nach der Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer können auch die Abwesenheitszeiten für die Dauer der Ausbildung zu einem Problem werden.

2. Brandschutzhelfer durch zertifizierte Brandschutzbeauftragte intern im Betrieb ausbilden

Wenn Sie einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten im Betrieb haben, ist auch dieser qualifiziert dazu, Ihre Brandschutzhelfer selbst vor Ort aus- und fortzubilden. Darauf weist explizit die DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer hin. Sie fordert lediglich „fachkundige Ausbilder“ und definiert diese als Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen mit abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium Brandschutz
  • geprüfte Brandschutzbeauftragte
  • Fachkräfte Arbeitssicherheit mit Zusatzausbildung Brandschutz
  • Feuerwehrangehörige, die mindestens als „Gruppenführer“ qualifiziert sind

Noch eine Anforderung muss der „fachkundige Ausbilder“ erfüllen: Er muss seine Fachkenntnisse stets aktuell halten, beispielsweise durch die Teilnahme an Schulungen.

Hinweis:

Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können als Brandschutzhelfer ohne weitere Ausbildung bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.

Vorteile einer Brandschutzhelfer Ausbildung im eigenen Betrieb

Wenn Ihr Betrieb auf einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten zurückgreift, darf dieser Ihre Brandschutzhelfer jederzeit bei Ihnen vor Ort ausbilden – und damit dort, wo auch der Ernstfall eintreten kann. Mit hinreichend professionellem Material ist eine solche Schulung der Brandschutzhelfer auch ohne großen Aufwand möglich.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer intern durch den Brandschutzbeauftragten zu organisieren, hat einige Vorteile. Einige davon greifen auch, wenn ein externer Ausbilder zu Ihnen in den Betrieb kommt. Aber Ihr Brandschutzbeauftragter kennt die Bedingungen und Probleme vor Ort einfach besser.

  1. Flexible Anpassung an Arbeitszeiten: Schulungen können optimal auf die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden abgestimmt werden.
  2. Zeit- und Fahrtkostenersparnis: Der Wegfall von Anfahrtswegen spart Zeit und Kosten für Mitarbeitende und Unternehmen.
  3. Praxisnähe durch betriebliche Umgebung: Brandschutzhelfer erhalten Schulungen direkt in ihrer Arbeitsumgebung und lernen kritische Stellen wie Fluchtwege und Standorte von Feuerlöschern praxisnah kennen.
  4. Kostenersparnis bei externen Dienstleistern: Es fallen keine zusätzlichen Gebühren pro auszubildende Person durch externe Anbieter an.
  5. Betriebsspezifische Inhalte: Schulungen können auf die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten des Unternehmens zugeschnitten werden.
  6. Effektive Vorbereitung auf den Ernstfall: Praktische Übungen vor Ort ermöglichen eine realistische Vorbereitung und höhere Handlungssicherheit im Notfall.

Wichtig ist allerdings, dass die Brandschutzhelfer-Schulung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer: die gesetzliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage für die Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer:

Die Notwendigkeit zur Ausbildung im betrieblich-organisatorischen Brandschutz können Sie in § 10 Abs. 2 und § 12 Arbeitsschutzgesetz nachlesen. Dort heißt es:

„Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.“

Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?

Diese schreiben jeweils vor, dass Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern bereitstellen müssen, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können. Wie viele Brandschutzhelfer sind denn nun eine „ausreichende Anzahl“?

In der Regel reichen 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer im Betrieb aus, sofern keine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. (Lesen Sie im Beitrag zur ASR A2.2, wann die Brandgefährdung als erhöht gilt.) Aber Achtung: Diese 5 % Brandschutzhelfer unter den Beschäftigten sollten immer anwesend sein – auch bei Schichtbetrieb, Krankheit oder Urlaub von Brandschutzhelfern. In der Regel sollten Sie also mehr Beschäftigte für einen Brandschutzhelfer-Lehrgang vorsehen.

Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Angaben zu den Inhalten machen sowohl die ASR A2.2 als auch die DGUV Information 205-023.

Theoretische Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die DGUV 205-023 gibt vor, dass die theoretische Ausbildung mindestens 90 Minuten umfassen sollte und diese Themen behandelt:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Wenn Sie jedoch alle darin empfohlenen Themen unterrichten wollen, reichen diese 90 Minuten bei Weitem nicht aus. Um Ihre Brandschutzhelfer ausreichend und sinnvoll zu schulen, sollten Sie ein Tagesseminar von 10 Unterrichtseinheiten (UE) einplanen. Eine Unterrichtseinheit entspricht dabei ca. 45 Minuten.

Praktische Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) präzisiert die Anforderungen an die Schulung der Brandschutzhelfer mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023).

Die praktische Ausbildung umfasst hiernach:

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten

Ebenfalls müssen Sie demnach zu besonderen betrieblichen Gegebenheiten schulen, wie z.B.:

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • spezielle Produktionsabläufe
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant)
  • Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten

Tipps für die praktische Ausbildung der Brandschutzhelfer durch den Brandschutzbeauftragten

Feuer löschen“ ist eine schwierige Aufgabe für Laien. Durch die Simulationsgeräte kann nur versucht werden, den Brandschutzhelfern die Angst vor dem Feuerlöschgerät zu nehmen und sie über die Handhabung und Vorgehensweise zu informieren.

  • Vermitteln Sie, dass der Brandschutzhelfer im günstigsten Fall einen Entstehungsbrand (z.B. Papierkorbbrand) löschen kann. Ein Entstehungsbrand ist wahrscheinlich mit einem Feuerlöscher oder einem Löschschlauch eines Wandhydranten bekämpfbar.
  • Sollte Ihr Gebäude über Wandhydranten (Typ S oder F) verfügen, beziehen Sie diese in die praktische Ausbildung mit ein.
  • Vermitteln Sie, dass sich die Helfer auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen dürfen. Weisen Sie deutlich darauf hin, dass sich die Helfer nicht über die Rauchgrenze hinweg Richtung Brand bewegen dürfen,
  • Bei einem Brand können Temperaturen um 1.000 °C erreicht werden. Die Helfer besitzen keine entsprechende Schutzkleidung.

FAQ zur Ausbildung von Brandschutzhelfern

Wie lange ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gültig?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bedarf alle drei bis fünf Jahre einer Auffrischung. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen, wie einer neuen Brandschutzordnung oder der Einführung neuer Verfahren mit veränderter Brandgefährdung, müssen Sie die Brandschutzhelfer-Ausbildung in kürzeren Abständen auffrischen.

Praktischer Tipp für die Fortbildung der Brandschutzhelfer

Für die turnusmäßige Fortbildung sollten Sie etwa 4 UE alle 3 bis 5 Jahre einplanen. In der Summe sind das ca. 14 UE pro Teilnehmer in 5 Jahren.

Die Erfahrung in der Praxis hat allerdings gezeigt, dass eine Modul-Fortbildung, die in einem jährlichen Turnus stattfindet, wesentlich effektiver ist. Die Brandschutzhelfer identifizieren sich viel eher mit dem Brandschutz, weil sie öfter damit konfrontiert werden. Und sie sind immer auf einem aktuellen Stand.

Die Durchführung in Modul-Form ist unter Umständen auch arbeitgeberfreundlicher, da der Brandschutzhelfer nicht für einen kompletten Tag freigestellt werden muss.

Wie lange dauert die Brandschutzhelfer Ausbildung?

Für die theoretische Schulung empfiehlt die DGUV mindestens zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten.
Für den praktischen Teil der Ausbildung sieht die DGUV eine Dauer von 5 bis 10 Minuten je Teilnehmer als ausreichend an.

Wie läuft eine Brandschutzhelfer-Ausbildung ab?

Einen möglichen Ablauf der Brandschutzhelfer-Ausbildung (nach DGUV Information 205-023) zeigt die folgende Tabelle. Sie orientiert sich an der Empfehlung, die Brandschutzhelfer-Ausbildung in 10 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten aufzuteilen und erstreckt sich so auf einen ganzen Tag. Neben den Grundzügen des Brandschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation ist insbesondere die praktische Feuerlöschübung ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung.

Ausbildungsabschnitt Inhalte
Einführung & rechtliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen (ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Information 205-023); Grundlagen der Verbrennung und Vorgänge beim Löschen; häufige Brandursachen; betriebsspezifische Brandgefahren
Betriebliche Brandschutzorganisation Teil 1+Teil 2 (ca. 90 Minuten) Brandschutzordnung des Betriebs; Alarmierungswege und -mittel; betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen; Sicherstellung des eigenen Fluchtwegs; Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3
Mittagspause
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen Brandklassen A–F; Wirkungsweise von Löschmitteln; geeignete Feuerlöscheinrichtungen; Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen; Einsatzbereiche & Einsatzregeln
Gefahren durch Brände Gefährdungen durch Rauch & Atemgifte; thermische Gefährdungen; mechanische Gefährdungen; besondere betriebliche Risiken
Verhalten im Brandfall Alarmierung; Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung; Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten; ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C; Löschen brennender Personen
Praxis Teil 1 + 2 (ca. 90 Minuten) Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen; Löschtaktik & Grenzen der Brandbekämpfung; realitätsnahe Übungen; Wirkungsweise praktisch erfahren; betriebsspezifische Besonderheiten
Evakuierung & Verhalten im Notfall Aufgaben der Brandschutzhelfer bei Evakuierungen; Unterstützung von Beschäftigten; Sammelstellen und Kommunikation im Notfall
Abschluss Zusammenfassung der Inhalte; Klärung offener Fragen; Teilnahmebestätigung als Nachweis der Unterweisung

Fazit und Zusammenfassung

Die Brandschutzhelfer-Schulung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine entscheidende Maßnahme für den Schutz von Mitarbeitenden und Unternehmenswerten. Lesen Sie hinter dem Link mehr über die wichtigen Aufgaben, die ein Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen übernimmt.

Unternehmen können zwischen interner und externer Schulung der Brandschutzhelfer wählen. Die interne Schulung bietet:

  • Zeit- und Kosteneinsparungen
  • betriebsnahe Inhalte
  • eine flexible Organisation

Wenn Ihr zertifizierter Brandschutzbeauftragter die interne Schulung durchführt, haben SIe den zusätzlichen Bonus, dass er betriebliche Problemstellen und Besonderheiten richtig gut kennt.

Mit Schulungsvorlagen für die theoretische Ausbildung, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Unternehmen den Aufwand reduzieren. Ein gut ausgebildetes Team von Brandschutzhelfern ist für Betriebe essenziell, um im Ernstfall richtig zu reagieren.

Autor*innen: WEKA Redaktion, Lothar Jauck (Langjähriger Mitarbeiter in der Brandschutzdienststelle der Berufsfeuerwehr Köln, freier zertifizierter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV SÜD Akademie), Seminarleiter für Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte und Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz.)