29.05.2017

Verbesserung bei Erwerbsminderungsrente

Der Bund will für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente die Leistungen verbessern. Der Bundestag berät über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache 18/11926), wonach die sogenannte Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente von derzeit 62 Jahre auf 65 Jahre angehoben werden soll.

Erwerbsminderungsrente

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst können von Erwerbsminderung finanziell betroffen sein. Denn wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, endet bzw. ruht auch im öffentlichen Dienst sein Arbeitsverhältnis. Grundlage dafür ist § 33 Abs. 2 TVöD. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zugestellt wird, frühestens jedoch zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung durch den Arbeitgeber. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, kommt es aber nach § 33 Abs. 3 TVöD nicht zur Beendigung oder zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn der Beschäftigte fristgerecht seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt und eine dem Restleistungsvermögen des Beschäftigten entsprechende Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist.

Jährlich 170.000 Arbeitnehmer mit Erwerbsminderungsrente

Liegt eine Erwerbsminderung vor und besteht noch kein Anspruch auf eine Altersrente, wird eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden müssen. Nach Angaben der Bundesregierung ist das bei 170.000 Arbeitnehmern jedes Jahr der Fall. Sie sind vielfach finanziell nicht ausreichend abgesichert. Das liegt u.a. auch an der zugrunde gelegten Zurechnungszeit, die bisher beim 62. Lebensjahr endete.

Zurechnungszeit schrittweise verlängern

Nunmehr sieht der Gesetzentwurf vor, dass die sogenannte Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird. Bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente werden Anspruchsberechtigte künftig so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 65 Jahren mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)