Mindestlohnerhöhung im Pflegedienst
Zuletzt aktualisiert am: 17. Mai 2017

Mindestlohnerhöhung bis 2020
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25.4.2017 mitteilte, soll der Pflegemindestlohn am 1.1.2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er dann bis Januar 2020 weiter auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten wachsen.
900.000 Beschäftigte von Mindestlohnerhöhung betroffen
Von dieser Mindestlohnsteigerung sollen gerade Pflegehilfskräfte profitieren. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten nach Mitteilung des Bundesministeriums derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gelte, etwa in Privathaushalten, gelte der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen:
| West | Ost | ||||
| Höhe | Steigerung | Höhe | Steigerung | ||
| ab 01.11.2017 | 10,20 € | — % | 9,50 € | — % | |
| ab 01.01.2018 | 10,55 € | 3,4 % | 10,05 € | 5,8 % | |
| ab 01.01.2019 | 11,05 € | 4,7 % | 10,55 € | 5,0 % | |
| ab 01.01.2020 | 11,35 € | 2,7 % | 10,85 € | 2,8 % | |
Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt.