17.05.2017

Mindestlohnerhöhung im Pflegedienst

Der Mindestlohn in der Pflege wird zum 1. Januar 2018 weiter steigen. Eine Kommission hatte sich im April 2017 darauf geeinigt, dass auch in den Folgejahren eine Steigerung eintreten soll. Davon sollen besonders Pflegehilfskräfte profitieren.

Personalmangel in Krankenhäusern

Mindestlohnerhöhung bis 2020

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25.4.2017 mitteilte, soll der Pflegemindestlohn am 1.1.2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er dann bis Januar 2020 weiter auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten wachsen.

900.000 Beschäftigte von Mindestlohnerhöhung betroffen

Von dieser Mindestlohnsteigerung sollen gerade Pflegehilfskräfte profitieren. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten nach Mitteilung des Bundesministeriums derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gelte, etwa in Privathaushalten, gelte der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen:

West Ost
Höhe Steigerung Höhe Steigerung
ab 01.11.2017 10,20 € — % 9,50 € — %
ab 01.01.2018 10,55 € 3,4 % 10,05 € 5,8 %
ab 01.01.2019 11,05 € 4,7 % 10,55 € 5,0 %
ab 01.01.2020 11,35 € 2,7 % 10,85 € 2,8 %

Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)