06.06.2019

Ideenmanagement: So bestimmt der Betriebsrat mit

Nur Unternehmen, die sich ständig weiterentwickeln, können optimistisch in die Zukunft blicken. Ein wichtiger Baustein sind hier die innovativen und kreativen Ansätze der eigenen Beschäftigten. Diese wurden bisher in vielen Firmen in einem eher traditionell gestalteten betrieblichen Vorschlagswesen (BVW) „abgewickelt“. Doch auch hier tut sich einiges: Um das Wissen und die Kreativität der Mitarbeiter besser zu nutzen, wird das BVW immer öfter systematisch mit anderen Konzepten verknüpft, etwa mit Ansätzen aus der Gruppenarbeit oder dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP).

Betriebsrat Vorschlagswesen

Diese Konzepte sind besonders beliebt:

  • Öffnung des betrieblichen Vorschlagwesens für Gruppenvorschläge:

Teamarbeit gewinnt ohnehin in den Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und weil Gruppenvorschläge erfahrungsgemäß gegenüber Einzelvorschlägen eine höhere Qualität aufweisen, wird in Unternehmen das Einreichen von Gruppenvorschlägen gefördert.

  • Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten:

Während in der Vergangenheit der Fokus des betrieblichen Vorschlagwesens insbesondere auf produktionsspezifischen und technischen Bereichen lag, öffnet sich das Themenspektrum deutlich: Gefragt sind auch neue Ansätze in allen weiteren wichtigen Unternehmensbereichen, so etwa bei Personal, Organisation, EDV und Umweltschutz.

  • dezentrale Behandlung von Verbesserungsvorschlägen:

Je nach Ausgestaltung kann das BVW ein ziemliches bürokratisches Monster mit langwierigen Entscheidungswegen sein. Dies sollte wann immer möglich künftig schneller gehen: Einige Betriebe ermöglichen das Treffen von Vor-Ort-Entscheidungen. Hier verfügen die Führungskräfte über ein gewisses Budget, damit an sie direkt herangetragene Verbesserungsvorschläge von ihnen unmittelbar prämiert werden können. Neben einem Bürokratieabbau sollen so auch die entsprechenden Vorgesetzten dazu motiviert werden, mehr für das Thema Verbesserungsvorschläge „zu brennen“ und so auch zur Dezentralisierung des Ideenmanagements beizutragen.

Expertentipp: Nehmen Sie Einfluss auf das Vorschlagswesen

Für Betriebsräte ist es ratsam, so früh wie möglich und so viel wie möglich Einfluss auf das Ideenmanagement zu nehmen. Nur dann können sie dafür sorgen, dass das Konzept den Betrieb nicht nur wirtschaftlich, sondern im besten Fall auch ganzheitlich und nachhaltig nach vorne bringt.

Das Ideenmanagement sollte allen Beteiligten Vorteile bringen

Von der Geschäftsführung richtig verstanden, sollte das Ideenmanagement allen nützen: Im besten Fall bringen die Beschäftigten ihr Wissen, ihre Energie und ihre Kreativität in den Prozess ein. Deshalb ist es ratsam, wenn der Betriebsrat gemeinsam mit der Geschäftsleitung versucht, das Ideenmanagement wirklich ganzheitlich zu gestalten. Im besten Fall birgt es nämlich nicht nur finanzielle Anreize, sondern verbessert durch die gefundenen Lösungen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten insgesamt. Gleichzeitig ermöglichen die so gefundenen und umgesetzten Innovationen den langfristigen Schutz von Arbeitsplätzen.

Übersicht: Die Mitbestimmungsrechte beim Ideenmanagement

Soweit keine tarifvertraglichen Regelungen existieren, ergeben sich folgende Rechte bei der Einführung von Elementen des Ideenmanagements:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: ist einschlägig, sofern Instrumente des Ideenmanagements mit jedweder Form von Veränderungen der Arbeitszeit verbunden sind.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG: Nach dieser Vorschrift haben Sie bei der Einführung jeglicher Form von Entlohnungsgrundsätzen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, soweit dies nicht im Wege des Tarifvertrags geregelt ist. Diese Norm kann z. B. auch Prämienregelungen im Zusammenhang mit dem BVW berühren.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG: wichtigste Vorschrift, die ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Grundsätze des Ideenmanagements garantiert.

Gestalten Sie auf Augenhöhe aktiv mit

Allerdings ist dies alles kein Selbstläufer. Ob und inwieweit damit Risiken vermieden bzw. die vorhandenen Chancen im Interesse der Beschäftigten genutzt werden können, ist in erster Linie natürlich vom Verständnis und von der Einstellung des Arbeitgebers abhängig. Doch auch Betriebsräten kommt hier eine wichtige Funktion zu: Je mehr sich die Gremien bei der Gestaltung des Innovationsmanagements einbringen, desto besser. Nutzen Sie daher Ihre erzwingbaren Mitbestimmungsrechte (s. Übersicht). Es geht darum, die Risiken für die Beschäftigten zu reduzieren und die positiven Momente eines gut organisierten Verbesserungsvorschlagswesens aufzugreifen und zu fördern.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)