31.01.2018

Betriebsratswahl: Vermeiden Sie Fehler, die zur Nichtigkeit der Wahl führen

Während die Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl im Gesetz geregelt ist (§ 19 BetrVG), wird die Nichtigkeit der Wahl ausschließlich durch die Rechtsprechung definiert. Wird die Wahl für nichtig erklärt, hat das weitreichende Folgen.

Betriebsratswahl Nichtigkeit

Betriebsratswahl. Die Nichtigkeit der Betriebsratswahl ist die Folge eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Wahlgrundsätze, sie ist daher schlimmer als die Anfechtung der Wahl. Für die Nichtigkeit der Betriebsratswahl muss zudem feststehen, dass der Verstoß zumindest potenziell das Wahlergebnis beeinflussen konnte. Den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit können beim Arbeitsgericht alle stellen (auch Betriebsinhaber und außenstehende Personen), die ein rechtliches Interesse an der korrekten Durchführung der Betriebsratswahl haben.

Rückwirkende Unwirksamkeit aller Handlungen als Folge der Nichtigkeit

Die Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt dazu, dass die Handlungen des gewählten Betriebsrats rückwirkend unwirksam sind. Darin zeigt sich ein gravierender Unterschied zwischen der Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl und deren Nichtigkeit: Die Anfechtung der Wahl kann sich immer nur auf die Zukunft beziehen, während die Nichtigkeit darüber hinaus auch die Vergangenheit beeinflusst: Dies bedeutet, dass die Beschlüsse eines Betriebsrats, der aus einem nichtigen Wahlverfahren hervorgegangen ist, keinerlei Wirkung entfalten können. Ein Arbeitgeber braucht in diesem Fall also beispielsweise den Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung nicht gemäß § 102 BetrVG anzuhören. Er kann ihn schlicht ignorieren, weil ein aus einer nichtigen Wahl hervorgegangener Betriebsrat keine Rechte (und keine Pflichten) besitzt.

Übersicht: Beispiele für Nichtigkeitsgründe

  • Der Betriebsrat wird von der Gewerkschaft eingesetzt oder zusätzlich zu einem bereits bestehenden Betriebsrat gewählt (vgl. BAG, Urteil vom 11.04.1978, Az.: 6 ABR 22/77). Allgemein ist eine Wahl in jedem Fall immer dann als nichtig anzusehen, wenn die Wahl – z. B. auf einer Betriebsversammlung – ohne Wahlvorstand erfolgt.
  • Die Betriebsratswahl erfolgt nicht nach den Grundsätzen der geheimen Wahl, sondern z.B. durch Handzeichen oder Zuruf innerhalb einer Wahlversammlung der Belegschaft.
  • Innerhalb der Betriebsratswahl wird willkürlich und offensichtlich vom gesetzlichen Betriebsbegriff abgewichen (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 06.05.1996, Az.: 4 TaBV 3/96). Ansonsten reicht es für die Annahme der Nichtigkeit der Wahl nicht aus, dass der Betriebsbegriff verkannt worden ist oder eine unrichtige Zahl der im Betrieb Beschäftigten zugrunde gelegt worden ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 04.05.2000, Az.: 10 Ta BV 56/99).

 

Hinweis: Keine Frist für Antrag auf Nichtigkeit

Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit ist anders als die Anfechtung nicht an eine bestimmte Frist gebunden und kann daher während der gesamten Amtszeit des Betriebsrats gestellt werden.

Eingriff in laufendes Wahlverfahren ist möglich

Ergeben sich Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der BR-Wahl, kann z. B. der Arbeitgeber in das laufende Wahlverfahren eingreifen und vor Gericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Abbruch der Wahl erreichen. Erklärt das Arbeitsgericht die Nichtigkeit der Betriebsratswahl, muss unverzüglich ein neues Wahlverfahren eingeleitet werden. Das kann durch die frühere Arbeitnehmervertretung geschehen.

Keine Verlängerung der Tätigkeitsdauer

Wird die Nichtigkeit festgestellt, nachdem der frühere Betriebsrat seine Tätigkeitsdauer beendet hat, führt dieses Gremium die Geschäfte nicht kommissarisch weiter. Vielmehr wird der Vorgang dann so behandelt, als ob im Unternehmen überhaupt zum ersten Mal eine betriebliche Interessenvertretung gewählt werden würde.

Die Betriebsratswahl im Überblick: im Format A3 alle Fristen und alle To-Dos auf einen Blick. Am besten ausdrucken und im BR-Büro aufhängen.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)