01.09.2020

Betriebsrats-Check: Corona-Hygiene im Betrieb

Mittlerweile haben wir uns ein wenig an Corona gewöhnt und versuchen, wieder etwas zur Normalität überzugehen. Doch im Betrieb gilt nach wie vor: Alle nötigen Hygieneregeln müssen beachtet werden und auch der Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz darf nicht nachlässiger werden.

Betriebsrat Hygiene

Mitbestimmung. Nach wie vor gilt: Wer krank ist bzw. Erkältungssymptome zeigt, gehört nicht in den Betrieb, sondern nach Hause. Der Arbeitgeber braucht für den Umgang mit Verdachtsfällen ein festgelegtes Verfahren. Ansonsten gelten die generellen Grundsätze des Arbeitsschutzes: Den Vorrang hat die Ausschaltung bzw. Verringerung der Gefahr durch technische Maßnahmen, bevor organisatorische und erst als letztes Mittel zum Schluss persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Technische Schutzmaßnahmen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

Unabhängig von allen technischen Schutzmaßnahmen ist es zunächst wichtig, dass die Kollegen wo immer möglich auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m achten. Helfen können hierbei transparente Abtrennungen, z. B. bei oder auch, falls möglich, zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen. Am besten ist es natürlich, wenn weiterhin alle Beschäftigten, die das können, im Homeoffice sind und bleiben. Dann entspannt sich möglicherweise auch die räumliche Situation im Betrieb und weniger Kollegen vor Ort können auf mehr Räume verteilt werden.

Tipps für Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

Regelmäßiges Händewaschen zählt ebenfalls zu den Basismaßnahmen beim Coronaschutz. Deshalb sind in den Sanitärräumen in jedem Fall Flüssigseife aus Spendern und ausreichend Einweghandtücher bereitzustellen. Auch in den Fluren, Büros, Produktionshallen oder an weiteren Orten im Betrieb kann darüber hinaus Desinfektionsmittel aufgestellt werden. Es kann sinnvoll sein, die Putzfirma häufiger und gründlicher reinigen zu lassen als sonst üblich. Dies gilt insbesondere für Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräume. Achten Sie als Betriebsrat mit darauf, dass regelmäßig desinfiziert wird.

Praxistipp: Pausenraum und Kantine

Stühle und Tische sollten sowohl in Pausenräumen als auch in der Kantine weiter auseinander gestellt werden, um den Mindestabstand gewährleisten zu können. Vermeiden Sie Warteschlangen in der Kantine, indem Sie etwa die Essenszeiten ausweiten bzw. staffeln und die Kollegen in Gruppen einteilen. Wenn dies nicht machbar ist, sollte die Kantine unter Umständen besser geschlossen bleiben.

Lüften, lüften, lüften

Wichtig war regelmäßiges und richtiges Lüften immer schon, aber in den Zeiten von Corona bekommt es eine noch größere Bedeutung. Denn kaum etwas verringert die Zahl von Bakterien und Viren so wirksam wie diese einfache Maßnahme. Wenn es bei Ihnen eine Klimaanlage gibt, können Sie überprüfen, in welchen Abständen diese die Raumluft komplett austauscht. Insgesamt ist das Ansteckungsrisiko hier aber eher als gering einzustufen.

Darauf sollten Sie im Außendienst achten

Natürlich gibt es auch im Außendienst die Regel des Abstandsgebots. Eventuell lassen sich die Arbeitsabläufe so verändern, dass nur noch ein Kollege rausfahren muss. Falls das nicht geht, bietet es sich an, feste Teams mit nicht mehr als zwei bis drei Beschäftigten zu bilden, um die Ansteckungsgefährdung nicht unnötig zu vergrößern. Diese sollten dann auch immer im selben Fahrzeug unterwegs sein. Auch unterwegs gilt es, regelmäßig auf eine gute Handhygiene zu achten. Das geht leichter, wenn z. B. auch in den Firmenfahrzeugen Desinfektionsmittel, Papiertücher und Müllbeutel vorhanden sind. Bei Firmenfahrzeugen ist es zurzeit besonders bedeutsam, diese regelmäßig und gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Vor jeder Fahrt sollte zudem geprüft werden, ob diese wirklich erforderlich ist.

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Verzichten Sie möglichst auf Dienstreisen und Meetings

Im Grunde hat es sich schon eingebürgert, aber diese neuen Gewohnheiten sollten auch jetzt noch nicht gelockert werden: Dienstreisen und Präsenzmeetings sind gerade nicht empfehlenswert und sollten so oft wie möglich vermieden werden. Führen Sie stattdessen weiterhin Telefon- und/oder Videokonferenzen durch. Falls es ohne Präsenzveranstaltung nicht geht: Begrenzen Sie die Zahl der Teilnehmer, vergrößern Sie die Abstände im Raum und lüften Sie regelmäßig.

So können Sie im Betrieb ausreichende Abstände schaffen

Im Betrieb sind die Abstandsregeln nicht nur am unmittelbaren Arbeitsplatz einzuhalten, sondern auf dem gesamten Gelände. Falls möglich, können für besonders frequentierte Wege Einbahnstraßen eingerichtet werden. Vor allem bei Engpässen wie Aufzügen und Treppen müssen Maßnahmen zur Sicherstellung des Abstands umgesetzt werden. In Aufzügen ist die Zahl der Personen pro Fahrt natürlich entsprechend zu verringern. An allen Orten, an denen normalerweise viele Kollegen zusammenkommen, (z. B. bei der Stechuhr oder in der Kantine), lassen sich die benötigten Abstände gut am Boden markieren, etwa durch Klebeband. Das hilft den Kollegen, sich richtig zu verhalten.

Praxistipp: Mehr Pause mit Maske

Kann etwa in der Produktion der Mindestabstand nicht eingehalten werden, sollte ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Da dies aber auf Dauer unbequem ist und auch müde macht, ist es ratsam, mehr Pausen einzurichten. Wichtig ist dann auch, dass die Masken entsprechend oft gewechselt werden.

Ordnen Sie Arbeitsmittel und Werkzeuge festen Kollegen zu

Je mehr Personen bestimmte Arbeitsmittel benutzen, desto größer ist die Ansteckungsgefahr. Daher ist es sinnvoll, wo immer möglich, die Werkzeuge einzelnen Beschäftigten fest zuzuordnen. Sonst ist das Tragen von Schutzhandschuhen zu prüfen. Das ist aber vom Einzelfall abhängig, denn zum einen können darauf sogar mehr Viren haften bleiben als an den bloßen Händen und zum anderen können darin sogar zusätzliche Gefahren (z. B. mögliche Erfassung durch rotierende Teile) liegen. Außerdem können Handschuhe im Hinblick auf mögliche Allergien und Unverträglichkeiten der Kollegen problematisch sein.

Was bei Arbeitszeiten und Pausen zu beachten ist

Falls Ihr Betrieb nach Schichtplänen arbeitet, sollten die jeweiligen Besetzungen möglichst personell unverändert bleiben – jeder Wechsel vergrößert das Ansteckungsrisiko. Außerdem könnten Sie die Arbeitszeiten ausweiten, um durch diese zeitliche Entzerrung weniger Leute zur selben Zeit im Betrieb zu haben. So lassen sich auch Engpässe etwa in Umkleiden vermeiden.

Hinweis: Tourenplanung anpassen

Zurzeit sind viele öffentliche Toiletten und sanitäre Anlagen geschlossen. Dies erschwert die Tätigkeit der Kollegen in Transport- und Lieferdiensten. Daher sollte bei der Tourenplanung darauf geachtet werden, ob welche Möglichkeiten sich unterwegs zum Händewaschen etc. ansteuern zu lassen.

Das A & O: die richtige Pflege der Schutzkleidung

Der richtige Umgang – und vor allem die sorgfältige und regelmäßige Reinigung – mit der Schutzkleidung ist unerlässlich. Dazu gehört auch, dass wirklich jeder Kollege nur seine Kleidung nutzt und keine Schutzausrüstung „durchgetauscht“ wird. Gerade wenn Umkleiden im Betrieb wegen Corona noch geschlossen sind, kann und sollte es den Kollegen erlaubt werden, die Schutzkleidung zu Hause an- und auszuziehen, falls das möglich ist.

Informieren und unterweisen Sie die Kollegen

Die richtigen Maßnahmen einzuführen, ist nur die halbe Miete. Diese Vorkehrungen können nur dann erfolgreich sein, wenn die Kollegen diese kennen und auch darin unterwiesen wurden, wie diese korrekt einzuhalten bzw. durchzuführen sind. Das setzt auch voraus, dass die Führungskräfte ebenfalls in alle Details eingeweiht sind und sicher agieren können. Ratsam sind bekannt gemachte und gut geschulte Ansprechpartner, deren Zuständigkeit und Erreichbarkeit umfassend kommuniziert wurden. Achten Sie darauf, dass wirklich alle Schutzmaßnahmen ausreichend erläutert wurden. Gibt es überall verständliche Hinweise (z. B. Schilder, Aushänge, Bodenmarkierungen etc.)? Wird darauf geachtet, dass alle persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, Hust- und Niesetikette, Handhygiene, PSA) eingehalten werden?

Hinweis: Besucherlisten führen

Je weniger betriebsfremde Personen das Gelände betreten, umso geringer das Ansteckungsrisiko. Sollten Besuche unerlässlich sein, ist das Führen von Besucherlisten mit Kontaktdaten sehr zu empfehlen. So lassen sich im Fall der Fälle Infektionsketten nachvollziehen. Außerdem sollten alle betriebsfremden Personen auf die gelten Richtlinien und Arbeitsschutzmaßnahmen hingewiesen werden.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)