21.01.2016

Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6

Definition Im Monatsbilanzverfahren wird der Jahres-Heizwärmebedarf eines Gebäudes aus der Wärmebilanz der einzelnen Monate ermittelt. Die Wärmebilanz setzt sich aus den monatlichen Wärmeverlusten und den monatlichen Wärmegewinnen unter Berücksichtigung des Ausnutzungsgrads zusammen. Der Ausnutzungsgrad wird angesetzt, da üblicherweise nicht alle Gewinne zu 100 % genutzt werden können. Der Grund liegt darin, dass diese nicht immer […]

Definition

Im Monatsbilanzverfahren wird der Jahres-Heizwärmebedarf eines Gebäudes aus der Wärmebilanz der einzelnen Monate ermittelt. Die Wärmebilanz setzt sich aus den monatlichen Wärmeverlusten und den monatlichen Wärmegewinnen unter Berücksichtigung des Ausnutzungsgrads zusammen. Der Ausnutzungsgrad wird angesetzt, da üblicherweise nicht alle Gewinne zu 100 % genutzt werden können. Der Grund liegt darin, dass diese nicht immer zu allen Zeiten so anfallen, wie diese auch benötigt werden.

Die gebäudeindividuelle Heizzeit kann bei diesem Rechenverfahren genau ermittelt werden. Wintergärten, transparente Wärmedämmung, Wärmerückgewinnungssysteme oder auch passive Solarenergienutzungsmaßnahmen können beim Monatsbilanzverfahren berücksichtigt werden.

Mit dem Monatsbilanzverfahren wird sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik erfasst und bilanziert.

Die Berechnungen nach dem Monatsbilanzverfahren sind wegen des sehr hohen Rechenaufwands nur mithilfe von Computerprogrammen möglich.

Anwendung

Das Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 darf für Wohngebäude alternativ zum Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 zur Berechnung des erforderlichen Jahres-Primärenergiebedarfs eingesetzt werden.

Eine Vermischung der beiden genannten Berechnungsverfahren ist jedoch nicht zulässig. Es ist sowohl für das Wohngebäude wie auch für das Referenzgebäude ein und dasselbe Berechnungsverfahren anzuwenden, entweder nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 oder alternativ nach DIN V 18599.

Mit dem Monatsbilanzverfahren werden folgende Größen bestimmt:

  • spezifischer Transmissionswärmeverlust
  • spezifischer Lüftungswärmeverlust
  • solare Wärmegewinne
  • interne Wärmegewinne
  • Jahres-Heizwärmebedarf
  • Jahres-Primärenergiebedarf.
Autor*in: Heike Kempf (Sie ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Arbeitsgruppe Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik an der Universität Siegen.)