Gratis-Download: Kerninhalte der BauGB-Novelle 2025

Ausgehend von dem am 04.09.2024 beschlossenen Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ und dem kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag seitens CDU/CSU und SPD zeichnen sich konkrete Inhalte der großen Novelle des BauGB ab. Unser Autor, Dr. Alfred Scheidler, hat die Kerninhalte für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen zum aktuellen Stand der BauGB-Novelle 2025 – nutzen Sie hierfür dieses Formular zum kostenlosen Download!
Ab wann gilt der Bau-Turbo (§246e BauGB)?
Der sog. „Wohnungbau-Turbo“ ist zurück auf der politischen Agenda: Im neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Vorhaben erneut aufgegriffen, um der angeschlagenen Bauwirtschaft neue Impulse zu geben. Innerhalb der ersten 100 Tage soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden – als Teil der geplanten Novellierung des Baugesetzbuchs.
Im Zentrum steht dabei erneut der § 246e BauGB, der bereits in früheren Legislaturperioden als Grundlage für beschleunigte Genehmigungsverfahren diente.
Was ist das Ziel der BauGB-Novelle 2025?
Ausgehend von dem am 04.09.2024 beschlossenen Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ zeichnen sich konkrete Inhalte der großen BauGB-Novelle 2025 ab. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs sind diese vor allem getragen von dem Bestreben, die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, den Folgen des Klimawandels zu begegnen und – damit zusammenhängend – die Transformation der Energiewende im Bundesgebiet weiter voranzubringen sowie die Ausbauziele für erneuerbare Energien in der gebotenen Geschwindigkeit zu erreichen.
Welche Instrumente nutzt die BauGB-Novelle 2025?
Zu diesem Zweck werden die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 (BGBl. I S. 1802) eingeführten Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert. Weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau werden eingeführt, und zwar sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplänen als auch im unbeplanten Innenbereich. Außerdem wird das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans praxisgerechter ausgestaltet. Zudem werden die Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen modernisiert und gestrafft, indem die bisherigen §§ 1 bis 2a BauGB neu systematisiert werden, insbesondere durch eine Bündelung der zu berücksichtigenden Belange, was den Gemeinden Struktur und Orientierung vorgeben soll.
Die BauGB-Novelle 2025 wird sich auf viele Bereiche auswirken, z.B. auch auf die Bauleitplanung.
Status Quo der BauGB-Novelle 2025
Mehr zum aktuellen Stand dieser Novelle – auch in Betracht der neuen Regierungsbildung – finden Sie außerdem in unserem Beitrag BauGB-Novelle 2025: Das ist der Status Quo.
Noch sicherer und in jedem Fall bleiben Sie mit dem Werk Das neue Baugesetzbuch im Bild auf dem Laufenden.
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