Shop Kontakt

Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG)

Dieser im August vorgelegte und im Oktober vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags angepasste Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, den Ausbau von Geothermie-Anlagen, Wärmenetzen, Wärmepumpen und Wärmespeichern deutlich zu beschleunigen. Im Fokus stehen hierbei vor allem

  • der Abbau bürokratischer Hürden,
  • die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren,
  • die Förderung innovativer Technologien und
  • die Stärkung klimafreundlicher Wärmeversorgungssysteme.

Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Die Wärmewende soll dadurch beschleunigt, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern gleichzeitig reduziert werden. Auch für Planer, Architekten, Ingenieure und Energieberater ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen und neue Chancen.

Wichtige Inhalte und Änderungen:

„überragendes öffentliches Interesse“ dieser Anlagen

Die Errichtung und der Betrieb von Geothermie-Anlagen (sowohl tief wie auch oberflächennah), Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie der Anschluss an Wärmenetze werden gesetzlich als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend deklariert. Das verleiht Projekten dieser Art bei Abwägungsentscheidungen (z.B. im Konflikt mit Belangen des Natur- und Artenschutzes) ein deutlich höheres Gewicht, wodurch Genehmigungen einfacher und schneller erteilt werden sollen.

beschleunigte Genehmigungsverfahren

Für Zulassungsverfahren werden kürzere Fristen eingeführt. Bearbeitet die zuständige Behörde einen vollständigen Antrag nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Dadurch stehen Behörden unter Zeitdruck, was die Planungs- und Realisierungszeiten verkürzt und die Planungssicherheit für Bauherren verbessert.

Standardisierung und Digitalisierung

Antragsverfahren sollen bundesweit vereinheitlicht und digitalisiert werden. Einmal erstellte Unterlagen können so einfacher für verschiedene Projekte wiederverwendet werden. Dadurch wird der administrative Aufwand für Planer und Ingenieure reduziert.

Privilegierung im Baurecht

Ähnlich wie bei Solaranlagen soll die Errichtung von oberflächennahen Geothermie-Anlagen (bis 400 m Tiefe) und Wärmepumpen bis zu einer bestimmten Leistung baurechtlich privilegiert werden. Für diese Anlagen könnte künftig ein einfaches Anzeigeverfahren anstelle eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens ausreichen, sodass sie im Regelfall als zulässig eingestuft werden, wodurch aufwendige Einzelfallprüfungen und Ausnahmegenehmigungen überflüssig werden.

Zugang zu geologischen Daten

Geologische Daten sollen von den Behörden stärker aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Dadurch sinkt das Erkundungsrisiko. Langfristig bedeutet dies eine solidere Datengrundlage für die technische und wirtschaftliche Bewertung eines Standorts zur geothermischen Erschließung.

Duldungspflicht

Eigentümer müssen, gegen eine Entschädigung, für einen kurzen Zeitraum seismische Erkundungsmaßnahmen auf ihrem Grundstück dulden. Nach Abschluss der Erkundungsmaßnahmen ist der Zustand dem ursprünglichen Zustand gleichwertig herzustellen. Außerdem können Behörden von den Unternehmen den Nachweis der finanziellen Absicherung für mögliche Bergschäden verlangen.

Wärmeleitungen

Die Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen sollen beschleunigt / in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt werden. Wärmeleitungen sollen so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen.

Ausbau von Batteriespeichern

Zudem sollen gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, um den Ausbau von Batteriespeichern durch Vereinfachungen im Planungsrecht zu unterstützen.

Relevanz für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der neue Gesetzesentwurf kann als Ergänzung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) angesehen werden. Während das GEG die Anforderungen definiert (z.B. die 65-%-erneuerbare-Energien-Pflicht), schafft dieser Entwurf die Rahmenbedingungen, um diese Anforderungen praxisnah und effizient zu erfüllen.

Während das GEG den Einsatz von Wärmepumpen und den Anschluss an Wärmenetze favorisiert, soll der Gesetzesentwurf dazu dienen, genau diese Technologien nun leichter umzusetzen. Da die Hürden bei der Genehmigung und Installation abgebaut werden und damit die Projektlaufzeit verkürzt werden kann, kann dies auch einen positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung haben. Zudem werden innovative Energiekonzepte auch auf kleineren Grundstücken oder in komplexeren urbanen Umgebungen ermöglicht.

Einfluss auf die Praxis

Der Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie-Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern ist ein klares politisches Signal und ein praktisches Werkzeug. Er verlagert den Fokus von der Frage, ob man Geothermie und Wärmepumpen einsetzt, hin zur Frage, wie man sie am schnellsten und effizientesten implementiert.

Dies hat auch Einfluss auf die Arbeit von Planern und Energieberatern, denn die Technologien sind politisch gewollt, und die Umsetzung dieser Maßnahmen wird massiv erleichtert. Es geht nicht mehr nur um den Austausch einer Heizung, sondern um die Planung eines integrierten Energieversorgungssystems für ein Gebäude oder Quartier. Entsprechende Kenntnisse sind für die Beteiligten damit unerlässlich.

Inkrafttreten

Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist bereits überwiegend in Kraft getreten; Artikel 1 § 6 wird am 22. Juni 2026 in Kraft treten.

Autor*in: Janet Simon

Unsere Empfehlungen für Sie