31.03.2023

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen

Wer barrierefreie Wohnungen und deren Außenanlagen bauen möchte, kommt um die DIN 18040-2 nicht herum. Die Norm legt Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Bewegungsflächen, Treppen, Türen, Rampen, Wohnräumen sowie von Wegen, Plätzen und Zugängen fest. Dabei definiert sie auch sensorische Anforderungen und Schutzziele.

DIN 18040-2

Wofür steht die Norm DIN 18040-2?

Die DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Sie ist der zweite Teil der dreiteiligen Norm DIN 18040 (DIN 18040-1, DIN 18040-2, DIN 18040-3), die als Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen dient.

Was beinhaltet die Norm Din 18040-2? Anwendungsbereich.

Die DIN 18040-2 beinhaltet u.a.:

  • Definition der Schutzziele
  • Regelungen zu sensorischen Anforderungen. Dies betrifft z.B. visuelle, auditive oder taktile Hinweise für Wohnungsnutzungen
  • Anforderungen an Bewegungsflächen
  • Zulässige Neigungen und Gefälle
  • Mindestbreiten von Verkehrsflächen
  • Barrierefreie Treppen und Aufzüge
  • Anforderungen an Pkw-Stellplätze
  • Anforderungen an Sanitärräume

Grundsätzliche Schutzziele: barrierefrei und behindertengerecht

Die in der Norm DIN 18040-2 vorgegebenen Standards regeln die Planung und Ausstattung von barrierefreien Wohnungen und deren Außenanlagen. Damit ermöglichen sie Menschen mit Behinderungen deren Nutzung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe (§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen oder einen Rollstuhl benutzen.

Innerhalb von Wohnungen wird zudem unterschieden zwischen:

  • barrierefrei nutzbare Wohnungen
  • und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (mit R gekennzeichnet).
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Generelle Anforderungen an Zugangs- und Eingangsbereiche zu Wohnungen

Zugangs- und Eingangsbereiche müssen laut DIN 18040-2

  • leicht auffindbar und
  • barrierefrei erreichbar sein.
Zielgruppe Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung
Personen mit Sehbehinderungen
  • visuell kontrastierende Gestaltungen eine ausreichende Beleuchtung
blinde Menschen
  • taktil erfassbare unterschiedliche Bodenstrukturen
  • baulichen Elemente
  • akustische bzw. elektronische Informationen

Generell ist eine barrierefreie Erreichbarkeit von Zugangs- und Eingangsbereichen vom öffentlichen Raum aus erreicht, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt wurden:

  • stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Haupteingänge
  • Neigung max. 3 % bei Erschließungsflächen, andernfalls Erreichbarkeit durch Rampen oder Aufzüge; Längsneigung bis max.4 % bei Erschließungsfläche von bis zu 10 m Länge
  • ebene Bewegungsfläche vor den Eingängen; Ausnahme: Bewegungsflächen vor Eingangstüren dürfen die für Entwässerungen notwendigen Neigungen aufweisen

Anforderungen an Flure und sonstige Verkehrsflächen zu und in Wohnungen

Flure zu Wohnungen

Die DIN 18040-2 schreibt vor, dass müssen Flure und sonstige Flächen des Verkehrs im Gebäude generell ausreichend breit für die Nutzung mit Rollstühlen oder Gehhilfen sein müssen, auch im Begegnungsfall.

Breiten von Fluren und Verkehrsflächen Zulässige Mindestbreiten
nutzbare Breite generell mind. 150 cm
nutzbare Breite in Durchgängen mind. 90 cm
nutzbare Breite, wenn nach höchstens 15 m Flurlänge je eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm angeordnet wird mind. 120 cm

Flure innerhalb von Wohnungen

Bezug Anforderungen
nutzbare Breite mind. 120 cm
Bewegungsflächen mind. 150 cm x 150 cm
Anzahl Bewegungsflächen in Fluren uneingeschränkt barrierefrei (R) mind. einmal vorsehen (Anmerkung: Bewegungsflächen dürfen sich überlagern)

Anforderungen an Rampenläufe und Podeste

Bezug Anforderungen
Rampenläufe Neigung Max 6 %
Querneigung unzulässig
Entwässerung Bei im Freien liegenden Rampen sicherstellen
nutzbare Laufbreite Mind. 120 cm
max. Länge einzelner Rampenläufe 600 cm
bei längeren Rampen und Richtungsänderung Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von mind. 150 cm erforderlich
Bewegungsflächen am Anfang der Rampe mind. 150 cm x 150 cm
am Ende der Rampe mind. 150 cm x 150 cm

Generelle Anforderungen an Türen

Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen, sicher zu passieren und schwellenlos sein. Untere Türanschläge sowie Schwellen sind unzulässig, es sei denn, sie sind technisch erforderlich (dann max. 2 cm).

Anforderung an die Türgeometrie Maße
lichte Breite des Durchgangs >90 cm
lichte Höhe des Durchgangs, gemessen über OFF >205 cm
Tiefe der Türlaibung >90 cm <26 cm
Abstand von Drückern und Griffen zu Bauteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungselementen >50 cm
Höhe von zugeordneten Beschilderungen, gemessen über OFF 120 – 140 cm

Zusätzlich bestehen Anforderungen an manuell bedienbare Türen und automatische Türsysteme.

Anforderungen an Sanitärräume von Wohnungen

Barrierefreie Toiletten, Wasch- und Duschplätze, grundsätzliche Anforderungen

Wohnungen mit mehr als einem Sanitärraum benötigen laut DIN 18040-2 mindestens einen barrierefrei nutzbaren Sanitärraum. Uneingeschränkt barrierefreie Wohnungen (R), mit mehr als drei Wohn-/Schlafräumen erfordern einen ein zusätzlichen Sanitärraum mit mindestens einem Waschtisch und einem WC-Becken vorzusehen. Dieser muss nicht barrierefrei sein.

  • Barrierefreie Sanitärräume müssen auch von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Personen zweckentsprechend genutzt werden können.
  • Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume aufschlagen.
  • Türen von Sanitärräumen müssen von außen entriegelbar sein.
  • Armaturen müssen als Einhebel- oder berührungslose Armaturen ausgeführt werden.
  • Berührungslosen Armaturen brauchen Temperaturbegrenzungen.
  • Die Wassertemperatur an den Auslaufarmaturen ist auf 45 °C zu begrenzen.
  • Ausstattungselemente müssen sich visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben.
  • Wände müssen bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen nachrüstbar sein: neben dem WC, im Duschbereich, im Wannenbereich.
  • Bei fensterlosen Sanitärräumen müssen alle Bedienelemente barrierefrei sein.

Bewegungsflächen in Sanitärräumen

Aufgrund der erforderlichen Bewegungsflächen in Sanitärräumen muss die Badgröße, z.B. für ein Rechteckbad, entsprechend angepasst werden.

Bezug Anforderungen
Bewegungsflächen, generell dürfen sich überlagern
Bewegungsflächen, vor den Sanitärobjekten jeweils mind. 120 x 120 cm
Bewegungsflächen, vor den Sanitärobjekten, uneingeschränkt barrierefrei (R) jeweils mind. 150 cm x 150 cm
WC-Becken, generell müssen beidseitig anfahrbar sein. Ausnahme: einseitig anfahrbar nur, wenn die freie Wählbarkeit der gewünschten Anfahrseite auf andere Weise gegeben ist
WC-Becken, Tiefe der Bewegungsfläche mind. 70 cm (Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand)
WC-Becken, Breite der Bewegungsfläche mind. 90 cm
Anmerkung: Duschplatzflächen können in die Bewegungsflächen einbezogen werden, wenn sie bodengleich sind und das Gefälle nicht mehr als 2 % beträgt.

Weitere Anforderungen der Sanitärräume betreffen die WC-Becken, die Waschplätze, die Duschplätze sowie die Badewannen.

Orientieren, Warnen, Informierung und Leiten

Hinweise für Wohnungsnutzungen können visuell, auditiv oder taktil wahrnehmbar gestaltet werden.

Informationen Ausführung
Visuelle Informationen für sehbehinderte Nutzer erkennbar sowie frei zugänglich
  • Leuchtdichtekontraste (hell/ dunkel), durch Farbgebung unterstützt
  • Beschriftungsgröße gut lesbar
  • Möglichst keine Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildung
Akustische Informationen müssen auch für Nutzer mit eingeschränktem Hörvermögen hör- und verstehbar
Taktile Informationen
  • sowohl durch erhabene lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern (Profilschrift) als auch durch Brailleschrift gemäß DIN 32976
  • optional Ergänzung durch ertastbare Piktogramme und Sonderzeichen

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Autor*in: WEKA Redaktion