Checkliste: Anforderungen des GEG an die Gebäudeautomation (§ 71a GEG)

Screenshot eines deutschen Checklisten-Dokuments für die Anforderungen der Gebäudeautomation und die Einhaltung des GEG, mit einem grünen Overlay mit einem weißen Download-Symbol und dem fettgedruckten Text Gratis Download (Free Download).

Die GEG Gebäudeautomation rückt mit dem Gebäudeenergiegesetz deutlich stärker in den Fokus. Der Gesetzgeber definiert konkrete Anforderungen, die insbesondere für Nichtwohngebäude erhebliche Auswirkungen auf Planung, Betrieb und Nachrüstung haben. Zentrale Grundlage ist § 71a GEG, der die Anforderungen an Gebäudeautomation und -steuerung systematisch zusammenführt. Daraus ergeben sich klare Pflichten für die Praxis, während weitere Regelungen ergänzend wirken, jedoch meist geringere Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Anforderungen beinhalte der § 71a für die GEG Gebäudeautomation?

Der § 71a GEG adressiert vor allem große Nichtwohngebäude und stellt verbindliche Anforderungen an Monitoring, Automation und Kommunikation. Bestandsgebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlagenleistung von mehr als 290 kW müssen seit Ende 2024 mit einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet sein. Diese muss Energiedaten über eine gängige, frei konfigurierbare Schnittstelle an ein Energiemanagementsystem übergeben können. Zusätzlich ist ein System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung erforderlich.

Der Gesetzestext lässt offen, ob zwingend der Automatisierungsgrad B gefordert ist oder ob alternative Nachweise zulässig sind. Klar ist jedoch: Bestehende Gebäude mit einem GA-System ab Automatisierungsgrad B müssen zusätzlich die herstellerübergreifende Kommunikation sicherstellen. Für Neubauten gilt eindeutig, dass ein GA-System mindestens dem Automatisierungsgrad B entsprechen muss.

Ergänzend fordert das Gebäudeenergiegesetz, dass die Inbetriebnahme der Automation eine vollständige Heiz- bzw. Kühlperiode umfasst. Kurzfristige oder punktuelle Inbetriebnahmen reichen damit nicht aus. Ebenfalls zentral ist die Vorgabe einer system- und herstellerübergreifenden Kommunikation aller gebäudetechnischen Systeme. Dies macht den Einsatz standardisierter Protokolle sowohl innerhalb als auch zwischen den Systemen zwingend erforderlich.

Anforderung Bestands-Nichtwohngebäude

Für Bestandsgebäude gilt zunächst eine klare Schwelle: Liegt die Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage bei maximal 290 kW, entstehen keine zusätzlichen Pflichten. Wird dieser Wert überschritten, ist zumindest eine Energieüberwachungstechnik mit hersteller- und firmenunabhängigen Schnittstellen verpflichtend.

Unklar bleibt, ob darüber hinaus der Automatisierungsgrad B umgesetzt werden muss. Zwar verlangt § 71a Abs. 1 ein System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung, doch die konkrete Ausgestaltung ist nicht eindeutig definiert. Juristische Auslegungen tendieren dazu, auch für Bestandsgebäude höhere Anforderungen anzunehmen. Gleichzeitig verweist das BMWK lediglich auf ein unverbindliches Verständnis, das vor Gericht anders bewertet werden könnte. Rechtssicherheit besteht hier bislang nicht.

Anforderungen Neubau-Nichtwohngebäude

Bei neu errichteten Nichtwohngebäuden sind die Anforderungen eindeutiger formuliert. Überschreitet die Anlagenleistung 290 kW, sind der Automatisierungsgrad B sowie eine umfassende, herstellerübergreifende Kommunikation verpflichtend umzusetzen.

Diskutiert wird jedoch, ob diese Pflichten auch für kleinere Neubauten gelten. Der Gesetzestext enthält für Neubauten keine explizite Leistungsgrenze. Daraus lässt sich juristisch ableiten, dass grundsätzlich alle neu errichteten Nichtwohngebäude betroffen sein könnten. Auch hier verweist das BMWK lediglich auf eine Orientierungshilfe, die keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt.

Automatisierungsgrad DIN 18599 gemäß GEG Gebäudeautomation

Die DIN 18599 bildet die methodische Grundlage zur Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden und damit auch für den Energieausweis. Sie besteht aus 13 umfangreichen Teilen und wird ausschließlich mithilfe spezialisierter Software angewendet. Bereits früh wurden Gebäudetechnik und Anlagenzustand berücksichtigt, seit 2011 sind die Anforderungen an die Gebäudeautomation im Teil 11 gebündelt.

Dieser Teil orientiert sich strukturell an der ISO 52120 und definiert sogenannte Automatisierungsgrade von A bis D. Im Vergleich zur internationalen Norm enthält die DIN V 18599 allerdings nur einen Teil der möglichen Anforderungen. Dennoch ist sie für die GEG Gebäudeautomation maßgeblich, da sie erstmals verbindliche Kriterien für den Automatisierungsgrad liefert. Nicht jede gebäudetechnische Funktion ist dabei zwingend geregelt, was in der Praxis Interpretationsspielräume eröffnet.

Zum besseren Verständnis des GEG ist es wichtig, die Querbezüge zwischen einigen Vorschriften zu verstehen. Grafisch wird dies in folgendem Bild dargestellt.

Flussdiagramm zur Veranschaulichung des Zusammenhangs zwischen den Vorschriften der EPBD, der ISO 52120, des GEG und der DIN V 18599, die alle zusammen einen Energieausweis für Gebäude ergeben.
Zusammenhang zwischen den Vorschriften

Was bedeutet die Gebäudeautomation im Rahmen des GEG?

Mit dem GEG 2024 gewann die Gebäudeautomation deutlich an Bedeutung. Sie wurde explizit als Schlüssel für einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Gebäudebetrieb hervorgehoben und soll gleichzeitig das Betriebspersonal entlasten.

Konkret fordert das Gesetz für große Bestandsgebäude seit Ende 2024 Energieüberwachung und eine vernetzte Gebäudetechnik. Neubauten müssen darüber hinaus einen definierten Mindestautomatisierungsgrad erfüllen. Vor dem Hintergrund der europäischen Vorgaben (EPBD 2018 und EPBD 2024) ist mit weiter steigenden Anforderungen im Gebäudebereich zu rechnen. Parallel arbeitet Deutschland an einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, das die EPBD 2024 in nationales Recht überführt und dabei voraussichtlich auch die Gebäudeautomation stärker in den Fokus rückt.

Fazit: Welche Konsequenzen ergeben sich nun für die Praxis?

In der Praxis sollten zunächst alle unstrittigen Anforderungen konsequent umgesetzt werden. Bei interpretierbaren Vorgaben empfiehlt sich eine saubere Dokumentation der gewählten Lösung, um im Fall von Prüfungen oder Streitigkeiten argumentationsfähig zu sein.

Gebäudeautomation ist dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch erhebliche Potenziale zur Senkung von Energieverbrauch und Betriebskosten. Wer über die aktuellen Mindestanforderungen hinausdenkt und kommende Entwicklungen berücksichtigt, handelt langfristig wirtschaftlich sinnvoll.

Unklar bleibt derzeit, wie die Einhaltung kontrolliert und sanktioniert wird. Während bei Neubauten ein hohes Risiko für Nachforderungen besteht, ist bei Bestandsgebäuden eher von anlassbezogenen Prüfungen auszugehen – etwa im Zuge von Sanierungen. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen der GEG Gebäudeautomation strukturiert und nachv

Wie die gesetzlichen Vorgaben konkret umgesetzt, geprüft und bewertet werden, bleibt in vielen Punkten offen. Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste, um die Anforderungen des GEG an die Gebäudeautomation praxisnah und sicher umzusetzen.

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Checkliste

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