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Bauen im Bestand – die Folgen des geringen Wissensstands rund um Gebäudeschadstoffe

Das Bauen im Bestand prägt die Tätigkeit vieler Architekten und Ingenieure bereits seit Jahrzehnten und wird die Bauwelt noch lange begleiten. Es ist zu erwarten, dass auch in der Zukunft der Schwerpunkt der meisten Planungsbüros auf dem Umbau, auf Sanierungen und Abbrüchen von bestehenden und vor allem sehr alten Gebäuden liegen wird. Doch genau diese Tätigkeiten führen zwangsläufig dazu, dass in die Jahre gekommene Bausubstanz bearbeitet und in diese baulich und folglich auch zerstörerisch eingegriffen wird.

Die meisten Gebäude in Deutschland, die vor dem Jahr 1995 (bzw. 01.06.2000 im Bezug auf das Vorhandensein künstlicher Mineralfaser) errichtet wurden, beherbergen mehrere Arten von Materialien, die aus heutiger Sicht als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung und somit gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Unsachgemäßer Umgang mit diesen Stoffen kann zu Gesundheitsgefahren von Planern, dem ausführenden Personal und unbeteiligten Dritten sowie der Belastung der Umwelt führen.

Gleichzeitig zeigt die erschreckende Erfahrung, dass genau die verantwortlichen Architekten und Ingenieure solcher Planungs- und Baumaßnahmen wenig Grundwissen beim Thema Gefahrstoffe im Allgemeinen und Bauschadstoffe wie Asbest, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Radon, künstliche Mineralfaser (KMF), Holzschutzmittel in Form von Pentachlorphenol (PCP) sowie Lindan, Chloranisole usw. im Speziellen vorzuweisen haben.

Die im Jahr 2021 vom Verfasser durchgeführte telefonische Umfrage von selbstständigen Architekten und Ingenieuren verdeutlicht den Wissensmangel der Branche und vor allem des tätigen Personals. Nach der Auswertung von Antworten von insgesamt 115 Befragten aus über 25 Planungsbüros wird eines deutlich: Grundwissen der Planer beim Thema Gebäudeschadstoffe und Planung von dazugehörigen Arbeitsschutzmaßnahmen muss dringend geschärft und die Branche stärker sensibilisiert werden (siehe Grafik).

Die meisten Befragten wissen, dass es Gebäudeschadstoffe gibt, doch die wenigsten trauen sich zu, Schadstoffarten und Einbausituation zu kennen.
Telefonische Umfrage aus dem Jahr 2021

Im Ergebnis hatten ca. 84 % der Befragten Kenntnis darin, dass es „Schadstoffe“ am Bau gibt. Diese Zahl scheint auf den ersten Blick positiv hoch zu sein, doch die Kehrseite ist, dass den übrigen 16 % der Architekten und Ingenieure überhaupt nicht bewusst war, dass sie bei der Planung und Ausführung ihrer Baumaßnahmen (auch und insbesondere bei Sanierungen von älteren Gebäuden) mit Schadstoffen in Berührung kommen bzw. dafür verantwortlich sein könnten, dass andere am Bau Beteiligten aufgrund der Umsetzung ihres Konzepts einer unmittelbaren gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden. Richtigerweise müsste diese Quote bei 100 % liegen.

Immerhin konnten 18 % der Befragten mehr als fünf Quellen typischer Gebäudeschadstoffe nennen. Vorreiter war dabei Asbest, ein Gefahrstoff, der aufgrund konstant negativer Presseberichte und Aufklärungskampagnen eine Art „Promi-Status“ unter den schadstoffhaltigen Materialien besitzt und dadurch in den Köpfen vieler Menschen präsent ist.

Danach folgten Schimmelpilz (Platz 3), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (Platz 4), die trefflich als das „schwarze stinkende Zeug“ bezeichnet wurden, und letztendlich Polychlorierte Biphenyle (Platz 5), vor allem deshalb, weil die betroffenen Befragten bereits in der Vergangenheit mit der Sanierung von PCB-haltigen Materialien im Zuge ihrer Maßnahmen konfrontiert waren bzw. an diesen mitgewirkt haben.

Dabei ist es essenziell, dass genau die mit der Planung einer Baumaßnahme betrauten Architekten und Ingenieure, die auch die Qualität der Planung und folglich auch der Ausführung durch ihre Fachkenntnis und Expertise sicherstellen müssen, einen erweiterten Wissensstand über das Vorkommen von typischen Gebäudeschadstoffen sowie den Umgang mit diesen im Zuge des Ausbaus und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen haben. Schließlich geben sie im Projekt vor, welche Arbeitsschritte die ausführenden Gewerke durchzuführen haben, und müssen gesundheitsgefährdende Aspekte frühzeitig erkennen.

Funktion der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo)

Ein weitverbreiteter Irrtum der Baubranche dreht sich dabei um die Tätigkeit und die Funktion der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) bei Planungs- und Ausführungsmaßnahmen. Nicht selten fühlen sich planende Architekten und Fachingenieure von ihrer Verpflichtung der Berücksichtigung von baubedingten Gefahrstoffen durch das Einschalten eines SiGeKo befreit. Doch dieser Gedankengang ist falsch und (sogar für die Allgemeinheit) gefährlich.

Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) hat grundsätzlich die Aufgaben – aus der Aufgabenbezeichnung ableitend – für die

  • Nr. 1: Sicherheit,
  • Nr. 2: Gesundheitsschutz,
  • Nr. 3: Koordination

der Beschäftigten auf der Baustelle (genau genommen somit während der Ausführungsphase) zu sorgen. Er übernimmt die Verantwortung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten zu planen, zu kontrollieren und zu koordinieren, damit diese auch in der Praxis eingehalten werden.

Ziel eines SiGeKo ist es, Arbeitsunfälle durch vorausschauenden Ausschluss von Gefahren zu minimieren und sogar gänzlich zu verhindern.

In den meisten Fällen wird ein solcher Koordinator kurz vor der Ausführung oder beim Vergessen der Beauftragung während der Ausführung in das Projekt integriert. Da der Koordinator erst zu einem im Ablauf späten Zeitpunkt eingeschaltet wird, ist es ihm gar nicht möglich, die Gefahren aus möglicherweise in der Gebäudesubstanz vorhandenen Gefahrstoffen einzugrenzen und auf diese rechtzeitig einzuwirken.

Vorausschauende Bauherren und ihre planerischen Berater schlagen aber hin und wieder mal den richtigen Pfad ein und ziehen den Koordinator bereits in der Planungsphase hinzu.

Die Verantwortung für die Erkundung von Gebäudeschadstoffen und die Einschätzung der durch diese Stoffe entstehenden möglichen Gefährdung für die am Bau Beteiligten unterliegen jedoch nicht in erster Linie dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Dieser kann im Zuge seiner Tätigkeit lediglich auf die vorgegebenen und einzuhaltenden Schutzmaßnahmen eingehen und die Einhaltung dieser überwachen.

Ein weiterer Irrtum der Branche ist der einfache Verweis der Planer auf einen „Sonderfachmann Gebäudeschadstoffe“ – also einen Sachverständigen, Gutachter oder sich speziell auf das Thema Gebäudeschadstoffe spezialisierten Bauingenieur, Architekten, Biologen usw. –, der zum Projekt hinzugezogen werden kann/muss, um sich um die Erkundung der verbauten Gefahrstoffe, eine mögliche Sanierungsplanung und Überwachung des Ausbaus zu kümmern.

Es ist zwar richtig, dass es auch für die Schadstofferkundung Sonderfachleute/Fachingenieure gibt, doch gehört ein gewisser Grad an Grundkenntnis in diesem Bereich zum erforderlichen Wissensstand eines planenden und bauüberwachenden Architekten/Ingenieurs dazu. Ähnlich wie auch in anderen Fachbereichen wie z.B. beim organisatorischen oder baulichen Brandschutz, bei der Bauphysik, der Bauakustik usw.

Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Hat der Planer das Leistungsbild nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) übertragen bekommen und dabei auch die Einzelleistung d) der Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung nach Anlage 10 oder 11 (beispielhaft für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Freianlagen), dann gehört das „Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter“ zur vertraglichen Verpflichtung und folglich zum Leistungssoll des Architekten bzw. Ingenieurs. Damit der Planer dieser Hinweispflicht jedoch nachkommen kann, wird ein Grundverständnis und Grundwissen darüber vorausgesetzt, dass bei dem betroffenen Projekt und dem Objekt mit baulichen Gefahrstoffen gerechnet werden muss. Denn erst das Wissen darüber, dass Gebäudeschadstoffe vorhanden sein können, die bei der Sanierung oder beim Umbau des Gebäudes aktiv „mitverarbeitet“ werden, ermöglicht es dem Planer, die Notwendigkeit der Integration des „Sonderfachmanns Gebäudeschadstoffe“ in das Projektgeschehen überhaupt zu kommunizieren. Fehlt dieses Verständnis, dann laufen die für die Planung verantwortlichen Architekten und Ingenieure Gefahr, ihre Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn sträflich zu vernachlässigen.

Die Auswirkungen eines bewussten oder unbewussten Ausblendens der Problematik von baulichen Gefahrstoffen sowohl im Planungsprozess als auch dem darauffolgenden Ausführungsprozess sind erheblich. Die wesentlichen (immer) negativen Folgen sind:

  1. gesundheitliche Gefährdung des Planungs- und Ausführungspersonals
  2. gesundheitliche Gefährdung unbeteiligter Dritter
  3. verschmutzende Gefährdung der Umwelt
  4. finanzielle Gefährdung des Bauherrn
  5. finanzielle Nachteile für das eigene Unternehmen

Im Nachfolgenden möchten wir diese einzelnen Aspekte genauer beleuchten, um die Schwere der Konsequenzen zu verdeutlichen und auf diese Weise den einen oder anderen Projektverantwortlichen hinsichtlich der Notwendigkeit der Sensibilisierung für das Thema Gebäudeschadstoffe wachzurütteln.

Gesundheitliche Gefährdung des Planungs- und Ausführungspersonals

Die Problematik der verbauten Gebäudeschadstoffe tritt weitestgehend nur beim Bauen im Bestand und somit bei der Sanierung sehr alter Gebäude auf. Abgesehen von der „alten“ künstlichen Mineralwolle, die als Gefahrstoff eingestuft wird und die zwar in der Übergangszeit zwischen den Jahren 1996 und 2000 noch verbaut werden durfte, bis sie erst nach dem 01.06.2000 verboten wurde, reden wir bei Gebäuden (Baujahr vor 1995) von einer breiten Palette von möglicherweise auftretenden Gefahrstoffen in der Bausubstanz.

Sanierungen von Bestandsgebäuden erfordern insbesondere in der Planungsphase eine umfassende Bestandserkundung der vorhandenen Substanz. Dieser Schritt kann zwar zu einem sehr geringen Teil ohne bauliche und zerstörerische Eingriffe in das Gebäude erfolgen, eine umfassende und planungsrelevante Erkundung setzt jedoch eine tiefgründige Untersuchung voraus, damit einhergehend aber auch das „Öffnen“ der Bauteile.

Solche Eingriffe haben nicht selten zur Folge, dass auch schadstoffbelastete Bauteile angegriffen und zerstört werden, sodass es dabei zu einer Freisetzung des betroffenen Schadstoffs kommen kann.

Auch und natürlich während der Ausführung selbst kommt es bei Sanierungen von Bestandsgebäuden selbsterklärend zu Eingriffen in die bestehende Baustruktur. Ebenso kann es auch dabei zu einer zerstörerischen Einwirkung und somit einer möglichen Freisetzung von diversen Stoffen kommen.

Findet das Thema der Gebäudeschadstoffe vor und während der Planungsphase keine Beachtung beim Planungsteam, kann es zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Planungspersonals (z.B. Architekten und Ingenieure, die eine Bestandserkundung des Gebäudes durchführen) und natürlich des Ausführungspersonals (z.B. Handwerker, die die notwendigen Bauteilöffnungen für die Bestandserkundung des Gebäudes herstellen) kommen.

Wird diese projektspezifische Wissenslücke im weiteren Projektverlauf fortgeführt, werden mögliche Gefahrstoffe in der Bausubstanz nicht entdeckt und wird der sachgerechte Umgang mit diesen in der Planung nicht adäquat berücksichtigt, ist die selbsterklärende Folge davon die unwissentliche Gesundheitsgefährdung des Planungs- und Ausführungspersonals während der Bauphase.

Gesundheitliche Gefährdung unbeteiligter Dritter

Eine Gesundheitsgefährdung durch unterlassene Erkundung und nicht sachgerechte bauliche Tätigkeit an Gefahrstoffen ist nicht nur für das unmittelbar betroffene Personal zu erwarten, sondern auch für beteiligte und gar unbeteiligte Dritte. Der Umkreis des betroffenen Personenkreises kann sich von Besuchern der jeweiligen Baustelle (z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder Presse), über Behördenpersonal (z.B. bei behördlichen Abnahmen oder Kontrollen) bis zu Gebäudenutzern (z.B. infolge von Abstimmungs- und Entscheidungsterminen) erstrecken.

Verschmutzende Gefährdung der Umwelt

Natürlich darf auch eine Gefährdung der Umwelt nicht außer Acht gelassen werden. Unsachgemäßer Umgang und somit eine unkontrollierte Freisetzung von gefahrstoffbelasteten „Nebenprodukten“ einer Bautätigkeit wie z.B. Stäube und Abfälle führen nicht nur zu einer Verunreinigung der Umwelt, sondern zu einer Verschleppung und Anreicherung der Schadstoffe.

Besonderes Augenmerk muss in diesem Zusammenhang auch den Bauabfällen gelten. Aufgrund einer Nichterkundung, Nichtlokalisierung und fehlenden gesonderten Separierens von Gefahrstoffen und der daraus resultierenden gefährlichen Abfälle, die dem Wirtschaftskreislauf unwissentlich nicht entzogen werden, verschmutzen diese gefährlichen Bauabfälle den Stoffstrom, sodass die Gefahrstoffe wieder in den Materialkreislauf gelangen und sogar den Weg in den Neubau finden können.

Finanzielle Gefährdung des Bauherrn

Mit einer nicht erfolgten oder einer nicht ausreichend erfolgten Substanzerkundung können sowohl im Planungsprozess als auch im Ausführungsprozess Ablaufstörungen entstehen, die zeitlich sowie finanziell relevant und folglich für den Bauherrn nachteilig bzw. schädlich sind.

Herrscht eine lückenhafte Wissenslage auf der Seite der für die Planung Verantwortlichen, heißt es nicht automatisch, dass diese Wissenslücke ebenfalls bei den ausführenden Unternehmen vorhanden ist. Vielmehr eignen sich die ausführenden Firmen in letzter Zeit verstärkt das Wissen um das Vorhandensein von baulichen Gefahrstoffen gezielt an. Einmal um ihrer Verpflichtung nachzukommen, im Zuge der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten alle möglichen Gefahrenquellen zu berücksichtigen und in die zu planenden Schutzmaßnahmen zu integrieren. Zudem suchen viele – und das ist für die Bauherren finanziell gravierend – Lücken in den Ausführungs- und Vertragsunterlagen, um dadurch Behinderungen, Zusatzleistungen und folglich Nachträge zu generieren.

Kosten aufgrund von Störungen des Planungsphase- oder Bauablaufs oder infolge von erforderlichen Änderungen der bisherigen Planung können ohne Weiteres als Schaden angesehen werden.

Anders als von vielen Planern behauptet, sind die mit der nachträglich doch erforderlichen Schadstoffsanierung verbundenen Kostenaufwendungen des Bauherrn nicht (zumindest in voller Höhe) als die sog. Sowieso-Kosten zu werten. Vielmehr kann eine unplanmäßige und im Vorfeld nicht vorsorglich geplante und vor allem ausgeschriebene und damit dem Wettbewerb unterworfene Schadstoffsanierung teurer ausfallen. Somit können auch die dadurch entstandenen Mehrkosten als Schaden gewertet werden.

Finanzielle Nachteile für das eigene Unternehmen

Auf dem vorherigen Punkt aufbauend, dürfen auch die im Eigeninteresse des Planers stehenden Aspekte nicht vernachlässigt werden.

Es muss zwischen zwei Schwerpunkten unterschieden werden: Einerseits sind es die negativen Folgen, die aus einem Schaden (für den Bauherrn) einer nicht erfolgten oder nicht ausreichend erfolgten Schadstoffuntersuchung resultieren und für die der planende Architekt oder Ingenieur mitverantwortlich und/oder haftbar gemacht werden könnte. Andererseits sind es die nicht realisierten Zusatzleistungen, die mit einer Zusatzvergütung einhergehen.

Auch wenn der Planer (Architekt/Ingenieur) nicht die Fachkompetenz für das Spezialgebiet der Schadstofferkundung in das Projekt „mitbringen“ muss, so unterliegt dieser dennoch einer Hinweisverantwortung und Beratung seines Auftraggebers in Bezug auf den Bedarf einer entsprechenden Schadstoffuntersuchung und der Integration der Fachplanungsleistungen eines auf diesem Gebiet spezialisierten Fachmanns. Unterlässt er diesen Schritt, kann er für die daraus resultierenden Folgen herangezogen werden.

Gleichzeitig gehen in den meisten Fällen positiv festgestellte Schadstoffbefunde der Bausubstanz mit einem Mehraufwand (auch) für den gesamtplanerischen Architekten oder Ingenieur einher. Mitunter werden – je nachdem, zu welchem Zeitpunkt des Projekts ein Schadstoffgutachter einbezogen wird – auch Umplanungen, Abweichungen vom bisherigen Planungssoll oder komplette Änderungen der bisher geleisteten Planungsleistungen erforderlich. Dies bringt eine Chance einer zusätzlichen Vergütung bzw. eines Nachtraganspruchs mit sich, welchen sich die Planer nicht entgehen lassen sollten.

Fazit

Ein wesentlicher Teil des Gebäudebestands in Deutschland wurde in dem für die typischen Bauschadstoffe kritischen Zeitraum errichtet. In der Zukunft wird der Tätigkeitsschwerpunkt der meisten Planer – dem Trend der letzten Jahre folgend – mehr und mehr auf der Sanierung von bestehenden Gebäuden liegen. Die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Gebäudeschadstoffe ist daher unumgänglich und sollte als die Berufspflicht der Architekten und Ingenieure angesehen werden, nicht nur zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sondern auch des Umweltschutzes und der finanziellen Interessen sowohl der eigenen als auch derjenigen ihrer Auftraggeber.

Autor*in: Alexander Fleming

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