21.01.2022

Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht

Warnzeichen bei Gefahrgut: Auch sie gehören ins Sicherheitsdatenblatt

Nach Art. 14 Abs. 1 REACH-Verordnung muss jeder Registrant für alle registrierungspflichtigen Stoffe, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr und Registrant registriert werden, eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen und einen Stoffsicherheitsbericht (CSR = Chemical Safety Report) erstellen. Der Stoffsicherheitsbericht dokumentiert die Stoffsicherheitsbeurteilung, die entweder für jeden Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis oder für eine Stoffgruppe durchzuführen ist. Er ist Bestandteil des erweiterten Sicherheitsdatenblatts (eSDB).

Bestandteil des Registrierungsdossiers

Der Stoffsicherheitsbericht ist Bestandteil des Registrierungsdossiers nach Art. 6 der REACH-Verordnung. Allgemeine Bestimmungen für die Stoffsicherheitsbeurteilung und die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (z.B. das Format, in dem der Stoffsicherheitsbericht einzureichen ist) sind in Anhang I der REACH-Verordnung enthalten. Anhang XII der REACH-Verordnung enthält allgemeine Bestimmungen für nachgeschaltete Anwender zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (downstream user chemical safety report „DU-CSR“).

Inhalte

Der Stoffsicherheitsbericht umfasst zwei Hauptabschnitte:

Teil A enthält:

  • einen Überblick über die empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen
  • eine Erklärung, dass der Lieferant die aufgeführten und den nachgeschalteten Anwendern empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen im eigenen Betrieb durchführt
  • eine Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen den Abnehmern/nachgeschalteten Anwendern mitgeteilt wurden

Teil B enthält eine Auflistung der Daten, die im Stoffsicherheitsbericht angegeben werden müssen:

  1. Identität und physikalisch-chemische Eigenschaften des Stoffs

  2. Herstellung und Verwendungen

  3. Einstufung und Kennzeichnung

  4. Verbleib und Verhalten des Stoffs in der Umwelt

  5. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen

  6. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch-chemische Eigenschaften

  7. Ermittlung schädlicher Wirkung

  8. Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften

  9. Ermittlung der Exposition

  10. Risikobeschreibung

Autor*in: Ulrich Welzbacher

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