20.11.2023

Krisenvorsorge bei Stromausfall

Bei einem plötzlichen Stromausfall sind nicht nur die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bedroht, sondern es können auch Maschinen und Vorrichtungen irreparabel beschädigt werden und sensible laufende Prozesse schlagartig komplett kollabieren.

Krisenvorsorge bei Stromausfall

Vorbereitet sein – damit ein Stromausfall nicht zur Falle wird

Sich auf einen Blackout vorbereiten – das heißt zunächst einmal, dafür zu sorgen, dass niemand in der Falle sitzt. Mit anderen Worten: Beschäftigte müssen das Unternehmen bei einem Stromausfall in jedem Fall sicher verlassen und Arbeiten an gefährlichen Arbeitsplätzen sicher beenden können.

Nach § 22 Abs. 1 DGUV Vorschrift1 haben Unternehmen für Notfallsituationen, in denen gefährliche Störungen des Betriebsablaufs entstehen können, Maßnahmen zu planen, umzusetzen und zu überwachen. Die Möglichkeit eines Stromausfalls ist bei Gefährdungsbeurteilungen und Evakuierungsplänen also zu berücksichtigen.

Was tun, damit Türen und Tore nicht unüberwindbar werden?

Bei plötzlichen Stromausfällen besteht die Gefahr, dass Beschäftigte durch den Ausfall kraftbetriebener Türen und Tore plötzlich in der Falle sitzen. Deshalb schreibt die Arbeitsstättenverordnung (Kap. 1.7) zur Krisenvorsorge bei Stromausfall vor, dass sich kraftbetriebene Türen auch von Hand oder, wenn sie schwer sind, unter Verwendung von Hilfsmitteln wie hydraulischen/pneumatischen Hebezeugen oder Stromaggregaten öffnen lassen müssen.

Bewegen sich Torflügel vertikal, müssen sie sich, sofern sie sich in einem Rettungsweg befinden, bei einem Stromausfall innerhalb von max. 3 Sekunden bis zu einer Höhe von 2 Meter öffnen lassen und offenbleiben (DGUV Information 208-044 „Automatische Tore im Fluchtweg“).

Sofern Verriegelungseinrichtungen vorhanden sind, muss nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ eine Verriegelung durch einen Notöffnungstaster sicher freigegeben werden können. Zudem müssen die Verriegelungen bei Stromausfall selbsttätig freigegeben werden.

Sind bei sog. Karusselltüren die Türflügel mit zusätzlichen Verriegelungen zum Schutz vor ungewolltem Aufklappen, beispielsweise durch Windstöße, gesichert, müssen sich diese bei Stromausfall durch den Nothaltschalter entriegeln lassen. Dies alles dient dazu, um sich auf einen eventuellen Blackout vorzubereiten.

So machen Sie Aufzüge bei Stromausfall sicher

Bei Stromausfällen können Personen im Aufzug eingeschlossen werden. Deshalb müssen im Fahrkorb Zweiwege-Kommunikationssysteme vorhanden sein, die eine Kommunikation mit einem Notdienst ermöglichen.

Zur Krisenvorsorge bei Stromausfall müssen diese Systeme (Gegensprechanlagen, Telefone) gemäß TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ auch bei Stromausfall funktionieren.

Zur Krisenvorsorge bei Stromausfall gehört, das Szenario eines mehrtägigen Stromausfalls einmal komplett durchzuspielen. Prüfen Sie, ob die Heizsysteme auch bei Stromausfall funktionieren bzw. wie lange das der Fall sein kann. Sofern die Gefahr besteht, dass Personen über einen längeren Zeitraum im Betrieb eingeschlossen sind, sollte ein Vorrat an warmer Kleidung, Decken, alternativen Lichtquellen, Lebensmitteln und Wasser angelegt werden.

Wie Sie sich auch in speziellen Fällen auf die Gefahr eines Blackouts vorbereiten können

Besonders gravierende Folgen können Stromausfälle in Laboratorien haben, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird. TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ schreibt deshalb vor, dass die Sicherheitsbeleuchtung im Schutzstufenbereich so eingerichtet und eingestellt ist, dass ein sicheres Beendigen der Arbeitsgänge und Tätigkeiten und ein sicheres Ausschleusen möglich sind.

TRGS 526 „Laboratorien“ geht dagegen von der Gefährdungsbeurteilung aus: Lässt ein Stromausfall eine erhöhte Gefährdung der Beschäftigten erwarten, sind die Apparaturen an einen eigenen Stromkreis anzuschließen.

TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ fordert zusätzlich eine redundante Ausführung von RLT-Anlagen und eine Notstromversorgung.

Zu prüfen ist auch, ob Sicherheitsaspekte eine unterbrechungsfreie Stromversorgung erforderlich machen. Zusätzlich fordert TRBA 250 getrennte Stromkreise jeweils für Beleuchtung, Lüftung und die übrige Energieversorgung.

 

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Autor*in: Markus Horn