21.01.2022

Gas

Warnzeichen bei Gefahrgut: Auch sie gehören ins Sicherheitsdatenblatt

Als Gase werden Stoffe bezeichnet, die sich in einem gasförmigen Aggregatzustand befinden und sich somit von den beiden anderen möglichen Aggregatzuständen fest und flüssig grundlegend unterscheiden. Gase zeichnen sich durch ihre frei beweglichen Teilchen aus, die sich gleichmäßig in jedem Raum verteilen und ihn vollkommen ausfüllen. Da Gase stark komprimiert werden können, ist es möglich, sie in Druckbehältern wie Gasflaschen oder Gaskesseln zu lagern. Gase können für den Menschen eine Vielzahl von lebensbedrohlichen Gefahren verursachen. Daher müssen in Betrieben, in denen mit Gasen gearbeitet wird, unbedingt die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um Gesundheit und Leben der Arbeiter zu schützen.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Klassifizierung der Gase

Entsprechend den möglichen Gefahren, die bei der Arbeit mit Gasen auftreten können, kann man die verschiedenen Gase in fünf für die Sicherheit wichtige Gruppen unterteilen, die in der nachfolgenden Tabelle mit dazugehörigen Beispielen angeführt sind. Natürlich kann ein Gas auch in mehrere Kategorien zugleich fallen, wenn es zum Beispiel sowohl gesundheitsgefährlich als auch entzündbar ist, wie es unter anderem bei Schwefelwasserstoff der Fall ist.

Tabelle ansehen

Kategorie der Gase
Beispiel
Inerte Gase
  • Stickstoff
  • Edelgase (Helium, Argon)
Chemisch instabile Gase
  • Acetylen
  • Ethylen
Oxidierende Gase
  • Sauerstoff
  • Stickstoffdioxid
Gesundheitsgefährliche Gase
  • Schwefelwasserstoff
  • Bromchlorid
  • Ozon
Entzündbare Gase
  • Wasserstoff
  • Schwefelwasserstoff
  • Methan
  • Propan

Inerte Gase sind prinzipiell reaktionsträge. Da sie jedoch den Sauerstoff der Luft verdrängen, können sie, falls sie unbemerkt ausströmen, zum Erstickungstod führen. Während chemisch instabile Gase unter Energieeinwirkung zu einer exothermen Reaktion geführt werden können, fördern oxidierende Gase Brände.

Gesundheitsgefährliche Gase sind für Menschen giftig und können, entsprechend ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung, in verschiedene Gruppen unterteilt werden: von sehr giftig und giftig bis zu gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend und reproduktionstoxisch. Als entzündbare Gase werden Gase bezeichnet, die bei normaler Temperatur und unter normalem Druck explodieren können.

Sichere Arbeit mit Gasen

Für einen sicheren Umgang mit Gasen müssen unter anderem die individuelle Dichte und die Zündtemperatur des Gases beachtet werden. Wichtig ist außerdem auch die jeweilige Explosionsgrenze. Detaillierte Informationen über die jeweiligen Eigenschaften der Gase finden sich in der GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).

Werden Gase in Gasflaschen gelagert, ist eine ordnungsgemäße Sicherung der Flaschen gegen Umfallen und Wärmeeinwirkung wichtig. Die vorgeschriebenen Kennzeichnungen sind unbedingt vorzunehmen und einzuhalten, um nachvollziehen zu können, welche Gase sich in den Druckbehältern befinden. Nur so können beim Umgang mit Gasen die nötigen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung ist erforderlich.

Wird in Betrieben mit Gasen gearbeitet, ist es äußerst wichtig, dass das gesamte System mit allen Gasleitungen und Rohrleitungen dicht ist, da durch ausströmendes Gas eine Vielzahl von lebensbedrohlichen Situationen entstehen können, unter anderem Erstickung, Vergiftung, Explosionen oder auch Brände.

Autor*in: WEKA Redaktion

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