23.06.2021

Aufzugsanlage

Sicherheitsingenieur

Unter dem Begriff Aufzugsanlage, im Volksmund meist Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt, versteht man eine Anlage zur Personen- oder Güterbeförderung.

Dabei stellt der Aufzug selbst ein Hebezeug dar, welches zwischen festgelegten Ebenen einen Lastenträger bewegt. Der Lastenträger stellt hier den Raum dar, in dem Personen und Güter befördert werden, gemeinhin auch als „Aufzugskabine“ bezeichnet, wobei es gerade aber auf Baustellen vorkommt, dass der Lastenträger nur aus einem sogenannten Fahrkorb besteht.

Tipp: Eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Aufzugsanlagen finden Sie im Downloadbereich.

Aufzugarten

Abhängig von der Bauart, dem Verwendungszweck und der Anlagenform unterscheidet man zwischen diesen am häufigsten auftretenden Aufzugsanlagen:

  • Personenaufzug: Dies stellt die am häufigsten verwendete Aufzugart dar und wird vornehmlich für die Beförderung von Personen verwendet.
  • Lastenaufzug: Ein Lastenaufzug wird in erster Linie für den Transport von schweren Gegenständen und ggf. Begleitpersonen gebraucht, dabei gilt es zu beachten, dass die Benutzung nur für berechtigte Personen (Betreiber, Beschäftigte) erlaubt ist.
  • Güteraufzug: Im Gegensatz zum Lastenaufzug ist der Güteraufzug ausschließlich für das Befördern von Gütern zu benutzen, Personen ist das Betreten sowie das begleitende Mitfahren grundsätzlich nicht erlaubt. Daraus resultiert folglich, dass sich eine Steuerungs- und Bedienungsanlage außerhalb befinden muss.
  • Baustellenaufzug: Ein Baustellenaufzug ist eine Aufzugsanlage, die an meist höheren Gebäuden zum Transport von Personen und/oder Lasten installiert wird. Dabei ist zu beachten, dass diese nur vorübergehenden Charakter hat.
Autor*in: WEKA Redaktion

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