12.11.2020

Schutzmaßnahmen bei Staub am Arbeitsplatz

Der Kampf gegen den Staub ist nicht auf technische und organisatorische Maßnahmen beschränkt. Die besten technischen und organisatorischen Maßnahmen greifen nämlich nicht, wenn sie von den Mitarbeitern – aus Unwissenheit, Zeitnot oder Uneinsichtigkeit – nicht beachtet werden.

Staub

Um Belastungen durch Staub am Arbeitsplatz auf ein gesundheitsgerechtes Maß zu verringern, ist jeder einzelne Arbeitnehmer gefragt. Wer einen staubbelasteten Job ausübt, sollte die Schutzmaßnahmen beachten und alles dafür tun, dass sie eingehalten werden. Der Fachausschuss Glas und Keramik der DGUV hat zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung aufgestellt.

Übersicht: Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung

  1. Staub erst gar nicht entstehen lassen
  2. Staubarme Materialien verwenden
  3. Möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten
  4. Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen
  5. Absaugungen optimieren und regelmäßig warten
  6. Arbeitsräume ausreichend lüften
  7. Abfälle sofort und staubfrei beseitigen
  8. Arbeitsplätze regelmäßig reinigen
  9. Arbeitskleidung sauber halten
  10. Bei staubintensiven Arbeiten Atemschutz benutzen

Sensibilisieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen für das wichtige Thema Staubbekämpfung und legen Sie ihnen die DGUV-Regeln ans Herz. Werden diese nämlich von allen Beschäftigten beachtet, so führt das unweigerlich zu einer wesentlichen Verringerung der Staubbelastung und damit zu einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb.

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bei Stäuben

Grundforderungen

Bei der Planung von Schutzmaßnahmen sind zunächst drei Grundforderungen vorgegeben:
  1. Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Stäube nicht frei oder auf ein Mindestmaß begrenzt werden, soweit dies möglich ist.
  2. Kann das Freisetzen von Stäuben nicht vermieden oder vermindert werden, so sind diese an der Entstehungs- oder Austrittsstelle vollständig zu erfassen und anschließend ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu beseitigen.
  3. Ist eine vollständige Erfassung nicht möglich, so sind zusätzliche Lüftungsmaßnahmen erforderlich.

Vermeidung von Staubentstehung

Überlegungen, wie die Entstehung von Stäuben oder von anderen Gefahrstoffen vermieden werden kann, haben immer Vorrang vor der Planung technischer Schutzmaßnahmen. Oft sind dadurch die größten Probleme schon gelöst, weitere Planungen werden erleichtert und können auch effektiver gestaltet werden. Außerdem können z.T. erhebliche Investitions- und besonders auch Betriebskosten eingespart werden. Von vorneherein sollte daher das Augenmerk auf folgende Punkte gerichtet werden.

  1. die Auswahl staubarmer Materialien
    Statt selbst anzurührender Pulver, z.B. für Spachtelmassen, sollten z.B. fertig angerührte Produkte verwendet werden.
  2. die Auswahl staubarmer Arbeitsverfahren
    Hier stehen vor allem Nass- und Feuchtbearbeitungsverfahren im Fokus.

Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Vermeidung abgelagerter Stäube gelegt werden. Die Aufwirbelung dieser Stäube kann große Probleme bereiten und getroffene Schutzmaßnahmen wirkungslos werden lassen. Abgelagerte Stäube sind daher regelmäßig mit geeigneten Mitteln zu beseitigen.

Nicht vermeidbare Emissionen sind an der Entstehungs- oder Austrittsstelle zu erfassen und gefahrlos zu beseitigen. Gelingt dies nicht vollständig, ist der Raum zusätzlich zu belüften.

Beseitigung abgelagerter Stäube

Industriestaubsauger/Staubsauganlagen

Zur Beseitigung abgelagerter Stäube werden Industriestaubsauger oder Staubsauganlagen verwendet. Das Kehren mit dem Besen wirbelt den Staub erneut auf, sodass er anschließend wieder eingeatmet werden kann. Es ist daher auf das Kehren zu verzichten. Eine Ausnahme stellt das sogenannte feuchte Kehren dar. Werden die zu reinigenden Flächen vor dem Kehren befeuchtet, ist die Staubentwicklung deutlich reduziert, sodass anschließend gekehrt werden kann.

Bei der Anwendung von Industriestaubsaugern bzw. Staubsauganlagen ist darauf zu achten, ob die Luft nach der Reinigung im Industriestaubsauger bzw. der Staubsauganlage wieder in die Hallenluft zurückgeführt werden soll. Bei Industriestaubsaugern ist die Reinluftrückführung die Regel. Bei Staubsauganlagen gibt es sowohl Anlagen, die die gereinigte Luft in die Halle zurückführen, als auch solche, die die gereinigte Luft nach außen fortführen. Beide Luftführungen haben jeweils Vor- und Nachteile.

Werden Industriestaubsauger eingesetzt, die die gereinigte Luft wieder in den Arbeitsbereich zurückführen, so ist darauf zu achten, dass je nach Gefährdungspotenzial des abgelagerten Staubs unterschiedliche Anforderungen an den Industriestaubsauger gestellt werden. Werden ungefährliche Stäube aufgesaugt, so sollten Industriestaubsauger der Staubklasse L eingesetzt werden. Dies gilt für Stäube, deren Arbeitsplatzgrenzwerte größer als 1 mg/m3 sind. Bei gefährlicheren Stäuben mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von 0,1 mg/m3 oder mehr sind Industriestaubsauger der Staubklasse M einzusetzen. Schließlich sind beim Aufsaugen von Stäuben mit Arbeitsplatzgrenzwerten von weniger als 0,1 mg/m3 oder beim Aufsaugen von krebserzeugenden Stoffen Industriestaubsauger der Staubklasse H einzusetzen.

Abscheideleistung

Die drei genannten Staubklassen spiegeln die Abscheideleistung der Industriestaubsauger wider. Ein Industriestaubsauger der Staubklasse L beseitigt mehr als 99 % des Staubs aus der eingesaugten Luft. Bei Industriestaubsaugern der Staubklasse M sind es 99,9 % und bei Industriestaubsaugern der Staubklasse H sind es 99,995 %.

Tab. 1: Staubklassen für Industriestaubsauger
Staubklasse
Beschreibung
Beispiele
Arbeitsplatzgrenzwert
Abscheidegrad
L
leicht gefährliche Stäube
normaler Hausstaub
> 1 mg/m3
> 99 %
M
mittelgefährliche Stäube
diverse Holz- und Metallstäube
≥ 0,1 mg/m3
> 99,9 %
H
hochgefährliche Stäube
Asbest, Quarzstaub
< 0,1 mg/m3 und krebserzeugende Stoffe
> 99,995 %
Wichtiger Hinweis: Auf Baustellen dürfen nur Staubsauger der Klasse M oder H eingesetzt werden. Die Klasse L ist hier nicht zulässig.

Raumlüftung bei Stäuben

Ist eine Freisetzung von Stäuben nicht komplett zu vermeiden, muss eine effektive Lüftung der Arbeitsplätze erfolgen.

Zwei grundsätzlich unterschiedliche Lüftungssysteme stehen zur Verfügung:

  • freie Lüftung
  • maschinelle Lüftung

Bei der freien Lüftung erfolgt der Luftaustausch zwischen Innen- und Außenluft über Öffnungen in Außenwänden (Türen, Toren, Fenstern) oder im Dach. Maßgebend hierfür sind Temperatur- und somit Dichteunterschiede zwischen Innen- und Außenluft und möglicherweise Druckdifferenzen am Gebäude durch Winddruck. Der Luftaustausch hängt ohne Windeinflüsse von den Temperaturunterschieden zwischen Innenluft und Außenluft ab. Der Einfluss des Winds bleibt bei der Planung meist unberücksichtigt, da ein Luftaustausch bei Windstille allein über die Temperaturunterschiede erfolgt. Eine gleichbleibende und ausreichende Lüftung über die gesamte Jahreszeit hinweg ist bei der freien Lüftung jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen gewährleistet. Die freie Lüftung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen einsetzbar, wenn z.B.:

  • hohe Wärmelasten deutliche Temperaturunterschiede zwischen Innen- und Außenluft über das ganze Jahr hinweg gewährleisten
  • entstehende Gefahrstoffe weitestgehend über Erfassungseinrichtungen abgeführt werden
  • die Gefahrstoffemissionen so gering sind, dass ein gesundheitliches Risiko auszuschließen ist
  • der Luftaustausch nur zwischen Innen- und Außenluft und nicht aus staubbelasteten Nebenräumen erfolgt
  • bauliche Einrichtungen wie Lüftungsgitter, Dachreiter usw. eine ausreichende Wirkung der freien Lüftung gewährleisten

Bei der freien Lüftung ist mit folgenden Nachteilen zu rechnen:

  • Der Außenluftstrom ist nur begrenzt kontrollier- und einstellbar.
  • Zu- und Abluft können nicht gereinigt (gefiltert) werden.
  • In der Abluft enthaltene Wärme kann nicht zurückgewonnen werden.
  • Es entstehen unkontrollierbare Luftströmungen im Raum, die ggf. die Wirksamkeit von Erfassungseinrichtungen erheblich stören können.
  • Nicht abgesaugte Stoffe werden oft unkontrolliert im gesamten Arbeitsraum verteilt.

Maschinelle Lüftung

Das Prinzip der maschinellen Lüftung besteht im Wesentlichen aus:

  • der direkten, möglichst vollständigen Absaugung der Stäube an der Entstehungs- oder Austrittsstelle (Erfassungstechnik) und
  • der Einbringung von unbelasteter Zuluft und in der Regel zur gezielten Abführung von Reststäuben sowie sonstiger Luftbelastungen bzw. zur Wärmeabfuhr über die Raumabluft

Bei der maschinellen Lüftung lässt sich nicht nur ein vorgegebener Luftaustausch einstellen, sondern auch eine auf die räumlichen oder produktionstechnischen Belange abgestimmte Luftführung gewährleisten.

Allein die Luftführung im Raum ist das entscheidende Merkmal für die Wirksamkeit einer Raumlüftung.

Bei dem Lüftungssystem, der sogenannten Schichtlüftung, wird im unteren Bereich der Halle zum Druckausgleich frische Luft zu- und die belastete Luft im Deckenbereich abgeführt. Auf diese Weise wird eine Rückströmung verhindert.

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Autor*in: WEKA Redaktion