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Prof. Manfred Helmus, Burkhard Krüger, Dr.-Ing. Patrick Rüggeberg, Rudolf Thorwarth

Die Baustellenverordnung und SiGeKo in der Praxis - Praxis-Check Architektur, Oktober 2007

Betätigungsfeld – lästige Pflicht - oder zu ignorieren?

Bestellnummer: 1385
ISBN: 978-3-8277-1385-8

Lieferumfang:
Einzelheft

29,00 EUR zzgl. 7 % MwSt.

Jedes Jahr verunglücken auf deutschen Baustellen zahlreiche Beschäftigte. Bei den Unfallzahlen belegt das Baugewerbe gegenüber anderen Arbeitsbereichen einen traurigen ersten Platz.
Dies liegt einerseits am zunehmenden Termin- und Kostendruck und an den Witterungseinflüssen, andererseits aber vor allem daran, dass die gleichzeitige Koordinierung von Unternehmen und Gewerken immer komplexer wird. Nahezu die Hälfte aller Unfälle am Bau mit Personenschaden geht auf Koordinationsfehler und mangelhafte Abstimmung zurück. Und leider wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, kurz SiGeKo immer noch viel zu weni Bedeutung beigemessen!
Um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der am Bau Beschäftigten zu verbessern, trat 1998 die Baustellenverordnung in Kraft. Hier wird unter anderem der Bauherr verpflichtet einen geeigneten SiGe-Koordinator zu bestellen, wenn bspw. Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Oft wird diese Pflicht auf den Architekt oder Ingenieur übertragen. Und spätestens dann stellt man sich die Frage, wie man diese profitabel und sicher umsetzen kann und wann man geeignet ist.
Für den Architekt oder Ingenieur bietet die SiGeKo durchaus ein zweites Standbein. Doch wie so oft, schaut der Bauherr in erster Linie auf den Preis und nicht auf die Leistung, was zu einem teilweise ruinösen Preiskampf geführt hat. Daher ist es wichtig zu wissen, wie sich das Honorar eines SiGeKo zusammenstellt.

In der Oktober-Ausgabe von Praxis-Check Architektur stellen wir Ihnen einen praxisgerechten Überblick zusammen, mit dem Sie zukünftig die Konsequenzen beurteilen können, die sich für Sie aus der Baustellenverordnung ergeben. Dabei bringen die Autoren die Zusammenhänge, Inhalte und Konsequenzen der Baustellenverordnung auf den Punkt. Erläutert werden insbesondere die Tätigkeiten des Koordinators, seine Honorierung und die erforderliche Qualifikation.



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