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Verantwortung teilen? Warum Geschäftsführerinnen trotzdem haften können

In vielen GmbHs übernehmen Frauen heute Verantwortung – oft im Team, mit klarer Aufgabenteilung. Doch Achtung: Auch wenn Sie „nur“ für einen Geschäftsbereich zuständig sind, bleiben Sie mitverantwortlich. Ein aktuelles BGH-Urteil zeigt, wo die Haftungsrisiken liegen – und wie Sie sich absichern können.

Wenn Zuständigkeiten verteilt sind – aber die Verantwortung bleibt

In der Praxis ist es oft gelebte Realität: GmbHs setzen auf eine arbeitsteilige Geschäftsführung. Gerade in fachlich anspruchsvollen Branchen übernehmen spezialisierte Geschäftsführerinnen verschiedene Ressorts. Die eine verantwortet Finanzen und Organisation, die andere überwacht die technischen Abläufe – zum Beispiel im Immobilienbereich.

Was aber, wenn eine Geschäftsführerin außerhalb ihres Ressorts Anzeichen für Fehlverhalten erkennt – oder hätte erkennen müssen? Muss sie eingreifen? Kann sie haftbar gemacht werden?

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 9.11.2023, Az.: III ZR 105/22) bringt jetzt mehr Klarheit – und unternehmerische Verantwortung zurück ins Bewusstsein.

BGH: Ressortverteilung schützt nicht in jedem Fall

Konkret ging es um einen Geschäftsführer, der für die technische Leitung von Immobilienprojekten zuständig war. Die finanziellen Fragen lagen nicht in seinem Verantwortungsbereich. Dennoch musste er sich vor Gericht verantworten – weil er mögliche Rechtsverstöße im Unternehmen nicht erkannt oder unterbunden hatte.

Der BGH stellte klar:

Die Organstellung allein begründet keine Haftung.
Aber: Wer über Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen verfügt, muss handeln.

Auch bei klarer Ressortverteilung gelten Überwachungspflichten. Wer davon weiß und nicht aktiv wird, kann sich haftbar machen.

Was Geschäftsführerinnen jetzt tun können

Nutzen Sie die Chance, Ihre Verantwortung klar zu definieren – und rechtlich abzusichern:

  • Dokumentieren Sie die Ressortverteilung – am besten schriftlich im Geschäftsverteilungsplan oder in einer Geschäftsordnung.
  • Etablieren Sie regelmäßige Abstimmungen im Führungsteam – so behalten Sie den Überblick über alle Bereiche.
  • Reagieren Sie, wenn etwas nicht stimmt – auch außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Sie sich unsicher sind – zum Beispiel bei komplexen Beteiligungs- oder Finanzmodellen.

Fazit: Klare Strukturen stärken Ihr Vertrauen – und Ihre Position

Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig handelt, kann Risiken vermeiden – und seine Führungsrolle stärken. Unternehmerische Verantwortung bedeutet nicht, alles allein zu schultern. Aber sie heißt: den Überblick behalten, dort eingreifen, wo es nötig ist – und das eigene Handeln gut dokumentieren.

Gerade für Geschäftsführerinnen, die ihre Rolle aktiv gestalten, ist das eine Chance. Für mehr Transparenz, mehr Sicherheit – und für ein starkes Unternehmen, das auf gemeinschaftliche Führung setzt.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung